wiedermal eine Frage zum Thema Widerruf Testament von mir.
Es wurde bei uns der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testamentes bei uns auf Wunsch eines Ehemannes - der sich von seiner Frau getrennt hatte - beurkundet. Den Widerruf (als Ausfertigung) habe ich durch Gerichtsvollzieher an die Ehefrau zustellen lassen. Eine begl. Ablichtung dieser Ausfertigung habe ich nebst Zustellurkunde dem Ehemann gegen EB ausgehändigt - soweit so gut.
Jetzt habe ich von elektronischen Register die Sterbefallnachricht erhalten und diese - gemeinsam mit einer begl. Ablichtung des Widerrufs beim zuständigen AG - Nachlassgericht - eingereicht.
Die Rechtspflegerin hat mich jetzt angerufen und moniert, dass sie das Original des Widerrufs bräuchte mit der Begründungung eine begl. Ablichtung könne sie nicht eröffnen. (Handbuch zum Nachlassrecht, Teil. 1 , Rz. 1.198 und II. Rz. 4.44 hat sie mir noch ins Fach gelegt).
Jetzt steh ich hier mit meinen schlauen Büchern (Praxishandbuch Notarfachangestellte, Teil 7 Rz. 197) wonach gem. § 34 a BeurkG der Widerruf unter sonstige Urkunden fällt und eine begl. bei Gericht einzureichen ist.
Kann mir jemand einen guten Tipp geben? (außer den Schwanz einziehen und das Ding im Original einreichen
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
MfG