Zustimmungserklärung bei Handelregistersachen

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
StillesWasser
Forenfachkraft
Beiträge: 104
Registriert: 15.08.2011, 11:47
Beruf: Notarfachangestellte

#1

02.12.2014, 14:20

So, bin hier ziemlich uneins mit mir.

Ich habe hier einen Gesellschafterbeschluss, wo eine ausländische Gesellschafterin vollmachtlos vertreten worden ist.

Ich habe die Zustimmungserklärung angefordert und wurde dann beauftragt, die Zustimmungserklärung zu entwerfen und dann ist die Unterschrift später bei uns beglaubigt worden.

Ich rechne jetzt ab:
Beschluss,
Vollzugsgebühr
etc.

Und dann bei der Unterschriftsbeglaubigung natürlich die Beglaubigung.

Jetzt sitze ich hier und grübel! Normalerweise würde ich eine unterschriftsbeglaubigte Zustimmungserklärung ja weiterleiten. Da diese aber elektronisch ans HR ging, habe ich sie im "Original" noch hier. Mache ich jetzt einen Unterschriftsbeglaubigungsvermerk und hefte sie hinten dran für die Urkundenrolle? Oder mache ich eine Ablichtung für die Urkundenrolle zum Unterschriftsbeglaubigungsvermerk und schicke die Zustimmung an die Gesellschaft?

Hatte das schon einmal jemand? Ich weiß echt nicht was richtig oder falsch ist!

Bitte, bitte helft mir! :thx
Antworten