Umschreibung Vollstreckungsklausel

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hexe-petri
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#1

25.09.2014, 14:30

Hallo, habe eine Frage bezgl. Umschreibung der Vollstreckungsklausel:

Die Grundschuld wurde bestellt für Bank A.
Bank A hat das Recht abgetreten an Bank B.
(Danach erfolgte Euroumstellung im Grundbuch.)
Sodann hat Bank B das Recht abgetreten an Bank C.
Dies ist im Grundbuch alles so vermerkt.

Hier liegt nun die vollstreckbare Ausfertigung, ausgestellt auf Bank A, vor.
Wir sollen nun die Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf Bank C vornehmen.

Muss in der Vollstreckungsklausel auch aufgenommen werden, dass das Recht
zwischenzeitlich an Bank B abgetreten wurde und diese nunmehr das Recht
an Bank C abgetreten hat
oder reicht es, wenn die Klauselumschreibung direkt auf Bank C vorgenommen wird
(aufgrund Offenkundigkeit im Grundbuch und Beifügung beglaubigter Kopie der Abtretungserklärung)?

Gruß hexe-petri
Jupp03/11

#2

25.09.2014, 14:37

Die Abtretungen sind lückenlos aufzuführen.
Beide Abtretungsurkunden müssen nicht beigeheftet werden, da sich die Offenkundigkeit aus dem Grundbuch ergibt, was ja eingesehen wird.
Vorstehendes gilt allerdings nur für die dingliche Umschreibung.

Sollte auch persönlich umgeschrieben werden müssen, sind beide Abtretungsurkunden erforderlich.
hexe-petri
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#3

25.09.2014, 16:29

Die Umschreibung soll nur dinglich erfolgen.

Könnte ich das so formulieren oder muss das noch ausführlicher:

Diese erste und vollstreckbare Ausfertigung wird der
Bank C ….
als Rechtsnachfolgerin der in der Urkunde benannten Bank A
- zum Zwecke der Zwangsvollstreckung - erteilt.

Die Rechtsnachfolge ergibt sich u.a. aus dem Grundbuch.
Im Grundbuch ist in Spalte Veränderungen eingetragen:
- Bank A in ______ hat das Recht abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem
___________ an die Bank B in ______, eingetragen am ____________.

- Das Recht wurde umgestellt auf ________ EUR. Eingetragen am __________.

- _______ EUR - abgetreten mit den Zinsen seit dem ________ und der Nebenleistung an die Bank
C in ________.. Eingetragen am ___________.

Dies ergibt sich durch den mir vorliegenden Grundbuchauszug vom ______________
Jupp03/11

#4

25.09.2014, 16:44

[quote="hexe-petri"]Die Umschreibung soll nur dinglich erfolgen.

Könnte ich das so formulieren oder muss das noch ausführlicher:

Die vorstehende Vollstreckungsklausel wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wegen des dinglichen Anspruchs, insbesondere auch zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz umgeschrieben und der

C usw.


als neue Gläubigerin erteilt.

Gründe:

Im Grundbuch ist in Spalte Veränderungen eingetragen:

1.
- Bank A in ______ hat das Recht abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem
___________ an die Bank B in ______, eingetragen am ____________.

2.
- Das Recht wurde umgestellt auf ________ EUR. Eingetragen am __________.

3.
Bank B in ______ hat das Recht abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem
___________ an die Bank C in ______, eingetragen am ____________.


Dies ergibt sich durch den mir vorliegenden begl. Grundbuchauszug vom ______________ und ist mir somit offenkundig.
hexe-petri
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#5

25.09.2014, 16:51

Toll, vielen Dank :huepf
hexe-petri
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#6

30.09.2014, 11:14

Hier wollte ich mich doch lieber nochmal vergewissern, ob die Umschreibung wirklich nur dinglich erfolgen soll.
Laut Auskunft soll aber doch hier auch persönlich umgeschrieben werden,
daher habe ich wie unter Beitrag 2 auch darum gebeten, das Original der Abtretungserklärung von Bank A an Bank B hier einzureichen,
da diese ja dann in beglaubigter Kopie der Urkunde beigefügt werden müssen.

Das Original der Abtretung von Bank B an Bank C sowie eine beglaubigte Kopie der Zweckerklärung/Sicherung der Geschäftsverbindung der Bank C und dem Schuldner liegen hier vor.


Wäre die nachfolgende Formulierung dann so richtig:

Die vorstehende Vollstreckungsklausel wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wegen des dinglichen Anspruchs, insbesondere auch zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz umgeschrieben und der

Bank C mit Sitz in _________

als neue Gläubigerin erteilt.

Gründe:

Im Grundbuch ist in Spalte Veränderungen eingetragen:

1.
- Bank A in ______ hat das Recht abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem
___________ an die Bank B in ______, eingetragen am ____________.

2.
- Das Recht wurde umgestellt auf ________ EUR. Eingetragen am __________.

3.
Bank B in ______ hat das Recht abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem
___________ an die Bank C in ______, eingetragen am ____________.

Dies ergibt sich durch den am heutigen Tage vorgenommenen elektronischen Datenabruf beim Amtsgericht Wesel und ist somit offenkundig.


Weiterhin wird antragsgemäß aufgrund Abtretungserklärungen vom _______ (Bank A) und vom 05.08.2014 (Bank B) auch die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel gemäß Ziffer 5. der Urkunde gegen die Gesamtschuldner

Eheleute …………………………..

erteilt.
Beglaubigte Abschriften der Abtretungserklärungen sind vollstreckbaren Ausfertigung beigefügt.


Ort, Datum __________

Sorry, aber bei diesen Sachen bin ich mir leider immer total unsicher.

Für Antworten sehr dankbar.

LG hexe-petri
Jupp03/11

#7

30.09.2014, 18:15

Nach deinem Vortrag liegen dir beide Abtretungen nicht vor. Weiter ergibt sich aus deinem Beitrag nicht, ob du einen eindeutigen schriftlichen Auftrag zur entsprechenden Umschreibung erhalten hast. Wenn beide Abtretungen vorliegen, sollte der jeweilige Zeitpunkt der Abtretung der Zinsen geprüft werden. Danach kannst dich gerne wieder melden.
hexe-petri
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#8

03.11.2014, 09:11

Hallo, nun liegt auch im Original die Abtretungserklärung von Bank A an Bank B vor, (Zinsen und Nebenleistungen werden s.d. Tage der Bewilligung der Grundschuld abgetreten).

Kann ich so formulieren wie unter #6 formuliert?

Bank C hat auch einen einfachen GB-Auszug übersandt. Kann ich mich darauf beziehen oder besser selber elektronisch einsehen, wie in meinem Vermerk aufgeführt?

Gruß hexe-petri
Jupp03/11

#9

03.11.2014, 17:57

hexe-petri hat geschrieben:Hier wollte ich mich doch lieber nochmal vergewissern, ob die Umschreibung wirklich nur dinglich erfolgen soll.
Laut Auskunft soll aber doch hier auch persönlich umgeschrieben werden,
daher habe ich wie unter Beitrag 2 auch darum gebeten, das Original der Abtretungserklärung von Bank A an Bank B hier einzureichen,
da diese ja dann in beglaubigter Kopie der Urkunde beigefügt werden müssen.

Das Original der Abtretung von Bank B an Bank C sowie eine beglaubigte Kopie der Zweckerklärung/Sicherung der Geschäftsverbindung der Bank C und dem Schuldner liegen hier vor.


Wäre die nachfolgende Formulierung dann so richtig:

Die vorstehende Vollstreckungsklausel wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wegen des persönlichen Anspruchs, insbesondere [/uwegen des dinglichen Anspruchs, auch zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz umgeschrieben und der

Bank C mit Sitz in _________

als neue Gläubigerin erteilt.

Gründe:

Im Grundbuch ist in Spalte Veränderungen eingetragen:

1.
- Bank A in ______ hat das Recht abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem
___________ an die Bank B in ______, eingetragen am ____________.

2.
- Das Recht wurde umgestellt auf ________ EUR. Eingetragen am __________.

3.
Bank B in ______ hat das Recht abgetreten mit Nebenleistungen und Zinsen seit dem
___________ an die Bank C in ______, eingetragen am ____________.

Dies ergibt sich durch den am heutigen Tage vorgenommenen elektronischen Datenabruf beim Amtsgericht Wesel und ist somit offenkundig.

4.
Die Umschreibung hinsichtlich des persönlichen Schuldanerkenntnis nebst persönlicher Unterwerfung erfolgt aufgrund Abtretungserklärungen vom _______ (Bank A) und vom 05.08.2014 (Bank B). Die Urschriften der genannten Abtretungserklärungen haben dem Notar vorgelegen, beglaubigte Abschriften werden mit der vollstreckbaren Ausfertigung verbunden.
Ort, Datum __________

Sorry, aber bei diesen Sachen bin ich mir leider immer total unsicher.

Für Antworten sehr dankbar.

LG hexe-petri


guck das Grundbuch online ein; einfacher Auszug reicht nicht.
hexe-petri
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#10

04.11.2014, 19:25

:thx
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