Erbanteilsübertragung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Sarah84
Forenfachkraft
Beiträge: 192
Registriert: 04.09.2013, 15:42
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

15.09.2014, 09:16

Guten Morgen!

Ich habe einen Erbanteilsübertragungsvertrag vor mir liegen.

Der Ehemann ist zu 6/7 und der Sohn zu 1/7 von der Ehefrau beerbt worden.

Nun überträgt der Ehemann seinen 6/7 Anteil auf dessen Tochter.

Ich soll das ganze nun beim ZTR anmelden bzw. benachrichtigen.

... ich steh mal wieder voll auf dem "Schlauch".


Muss ich das ganze über dem Menüpunkt "Sonstige Erklärungen (Eheverzicht ...)" anmelden und bei 1. Erblasser den Vater eintragen und beim 2. Erblasser die Tochter?

Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!

LG
Jupp03/11

#2

15.09.2014, 09:56

Verstehe nicht, was da angezeigt werden soll.
Benutzeravatar
Sarah84
Forenfachkraft
Beiträge: 192
Registriert: 04.09.2013, 15:42
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

15.09.2014, 10:05

Ich auch nicht, steht so im Vertrag ...

ich frag Chef mal ...
Okudera
Forenfachkraft
Beiträge: 179
Registriert: 05.02.2010, 15:11
Beruf: Notarassessor
Wohnort: Düsseldorf

#4

15.09.2014, 16:54

schlechter Vertrag.

Der Vertrag ändert keine Erbfolge. Daher kann keine Anzeige beim ZTR erfolgen.

Es ist aber eine Mitteilung an das Nachlassgericht zu machen (unter Übersendung einer beglaubigten Abschrift der Urkunde), um den Übergang des Erbteils gemäß den gesetzliichen Pflichten der Beteiligten anzuzeigen.
Antworten