HR-Auszug beglaubigen lassen

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Janne
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#1

10.09.2014, 08:34

Hey ihr Lieben,

heute Morgen finde ich eine Mail in meinem Posteingang, in dem mein Chef darum bittet, als Anlage für einen Vertrag einen beglaubigten Handelsregisterauszug einzuholen - wir sind allerdings eine reine Rechtsanwaltskanzlei.

Beauftragen wir nun ein Notariat damit, den HR-Auszug einzuholen, zu beglaubigen und an uns zu senden? Können wir als Rechtsanwaltskanzlei auch "einfach" einen Handelsregisterauszug beglaubigen? Oder Holen wir den besagten Auszug selber ein (was eigentlich schon geschehen ist) und schicken diesen an ein Notariat mit der Bitte um notarielle Beglaubigung?

Mir liegen leider keine weiteren Infos vor, diese könnte ich aber bei Bedarf sicherlich noch erfragen :smile:



Einen schönen Start in den Tag wünsche ich Euch
Janne
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#2

10.09.2014, 10:46

...ich will nicht drängeln...aber mein Chef muss das ganz dringend wissen... :oops:
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rebru82
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#3

10.09.2014, 11:27

Gegenfrage: Warum muss es ein beglaubigter Registerauszug sein? Was für ein Vertrag ist es denn?
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Notariatsmann
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#4

10.09.2014, 11:43

Einen "beglaubigten" also amtlichen Abdruck gibts direkt beim Registergericht, den kann auch eine reine Anwaltskanzlei direkt anfordern, ohne Notar. Ein Notar kann natürlich auch beauftragt werden, einen Registerausdruck anzufertigen und den Inhalt zu beglaubigen.
Janne
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#5

10.09.2014, 12:02

Hallo Notariatsmann, vielen Dank für Deine Antwort. :wink1

Also fertige ich ein Schreiben an das entsprechende Registergericht, evtl. vorab per Telefax damit es schneller geht...muss ich da noch irgendwelche Gründe darlegen, wofür wir den Auszug benötigen oder kann ich ihn einfach so anfordern?
Jupp03/11

#6

10.09.2014, 13:32

An welchen Vertrag soll das denn als Anlage gemacht werden?
Janne
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#7

10.09.2014, 14:04

Es geht um einen Übertragungsvertrag nebst Übertragungserklärung im Markenrecht; die eine Firma hat umfirmiert und versäumt, ihre Marken auf die neue Firmenbezeichnung umschreiben zu lassen; da diese Marken nun auf eine andere Firma übertragen werden sollen, muss per beglaubigten HR-Auszug nachgewiesen werden, dass die Firma, die jetzt diesen Vertrag mit abschließt, früher die Firma war, die beim Amt hinterlegt ist.

Hilft Dir diese Info weiter bzw. warum wolltest Du das wissen?
Jupp03/11

#8

10.09.2014, 14:29

Ich hatte eher an eine notarielle Urkunde gedacht und dann hätte der Notar entsprechend tätig werden können.
Janne
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#9

10.09.2014, 14:58

Achso okay...

Bei dem entsprechenden Amtsgericht habe ich heute leider niemanden erreicht, ich möchte aber dennoch schon einmal ein Schreiben vorbereiten und es meinem Chef vrolegen. Muss ich ein berechtigtes Interesse an einem beglaubigten HR-Auszug darlegen oder tut es auch ein einfaches Schreiben in dem wir lediglich um Übersendung eines begl. Auszuges bitten?
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katuscha
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#10

10.09.2014, 15:03

Ich glaube nicht, dass Du ein berechtigtes Interesse nachweisen musst, würde aber mit aufnehmen, dass die Umfirmierung für einen Vertragsabschluss nachgewiesen werden muss.

Allerdings hilft Dir da kein beglaubigter HR-Auszug, da daraus die Umfirmierung nicht ersichtlich ist. Du benötigst einen beglaubigten historischen HR-Auszug. Und eine Schreiben per Fax ans Gericht genügt meistens.
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