ich hätte da ein paar allgemeine Fragen, die ich jetzt keinem konkreten Fachbereich zuordnen konnte...deshalb bin ich hier hoffentlich richtig.
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Wir sind eine reine Rechtsanwaltskanzlei und es wird voraussichtlich in einigen Wochen ein Vorbehaltsurteil in einem Urkundenprozess gegen unsere Gegner ergehen...uns ist bekannt, dass der Gegner wohl eingetragenen Grundbesitz hat, aber wir wollen das vor eventuellen Vollstreckungshandlungen natürlich prüfen. Hierzu meine Frage: Ist es möglich als reine Rechtsanwaltskanzlei einen Grundbuchauszug (ggf. online) anzufordern (falls ja, auf welcher Website)?
Uns ist das Gericht, die Blatt-Nr. und die Anschrift des Grundstücks bekannt.
Falls dies nicht möglich ist, wie gehe ich hier weiter vor? Muss ein Notar beauftragt werden und wenn ja wie müsste soetwas ungefähr aussehen? Müsste ein Notar am Ort des Grundstücks beauftragt werden? Und würde ich dann theoretisch gleich einen beglaubigten Grundbuchauszug anfordern, für die eventuell spätere Vollstreckung? Wie begründe ich unser berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug am besten?
Vielen Dank schonmal im Voraus
LG