nö eben nicht, sonst würd ich nicht fragen:StineP hat geschrieben:Ist doch eindeutig!?n o. g. Angelegenheit ist eine Auflassungsvormerkung zugunsten Blabla GmbH eingetragen, die AB GmbH (unser Mandant) abgetreten wurde.
wer hat denn nun hier an wen was für GS-Anteile übertragen?StineP hat geschrieben:Unser Mandant: AB GmbH hatte einen GF - der abberufen wurde... Nach seiner Abberufung allerdings hat er im Namen der AB GmbH mit einem rechtswidrig arbeitenden Notar Geschäftsanteile übertragen an die XY ... wurde auch im GB reingenommen...
also ich denke solange hier nicht geklärt ist, wem nun die Aufl.vorm. gehört, ist gar nichts klar.. sorry Stine