Ich soll einen Kaufvertrag vorbereiten - nun wurde festgestellt, dass ein Miteigentümer bereits verstorben ist, die möglich Erben haben, vermutlich allesamt die Erbschaft ausgeschlagen, genau weiß ich es noch nicht, habe das zuständige Nachlassgericht angeschrieben, leider noch keine Antwort.
So einen Fall hatte ich noch nie
Wer erbt dann genau ?
- der Miteigentümer war wohl verschuldet...
Die andere Miteigentümerin war auch in Insolvenz...
Muss ich irgendeine Genehmigung einholen wenn der Staat praktisch "geerbt" hat, wie geht das vor sich ??
Kann eine Beurkundung überhaupt erfolgen, wenn mir keine Zustimmung zum Vertrag vorliegt?
Wg. der Erhöhung der GW-Steuer soll die BU möglichst am 31.7. bereits stattfinden
Kaufvertrag - Miteigentümer versto., Erbgen ausgeschlagen
Es muss erst mal Feststellungsbeschluss nach § 1964 BGB her. Weiterhin ist Erbschein erforderlich.
Das zuständige Nachlassgericht anzuschreiben bringt nicht viel. Hier ist Einsichtnahme in die Nachlassakten erforderlich.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es mit einem wirksamen Vertrag bis Ende des Monats nicht klappen wird, so dass es mit der geringeren Steuer nichts wird, ohne jetzt das Steuerrecht für Hessen zu kennen.
Das zuständige Nachlassgericht anzuschreiben bringt nicht viel. Hier ist Einsichtnahme in die Nachlassakten erforderlich.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es mit einem wirksamen Vertrag bis Ende des Monats nicht klappen wird, so dass es mit der geringeren Steuer nichts wird, ohne jetzt das Steuerrecht für Hessen zu kennen.
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Wieder einmal @Jupp
Heißt das, dass das Nachlassgericht einen solchen Beschluss erlässt (von selbst) wenn kein Erbe zu ermittlen ist oder muss dieser beantragt werden?
Wer beantragt denn einen Erbschein, wenn alle möglichen gesetzlichen Erben das Erbe ausgeschlagen haben??
Sorry für die Fragerei, aber das hatte ich echt noch nicht
Heißt das, dass das Nachlassgericht einen solchen Beschluss erlässt (von selbst) wenn kein Erbe zu ermittlen ist oder muss dieser beantragt werden?
Wer beantragt denn einen Erbschein, wenn alle möglichen gesetzlichen Erben das Erbe ausgeschlagen haben??
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Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie.
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Wie geht das ganze denn weiter wenn ich einen Beschluss nach § 1964 BGB habe - kann einer der Erben die ausgeschlagen haben (also die weitere Miteigentümerin z. B.) den Erbschein beantragen und dieser weist dann unter Bezugnahme auf die Erbausschlagungserklärungen und den Beschluss den Fiskus als Erbe aus ?
Wer wird dann als Erbe eingetragen und bei wem muss ich in diesem Fall eine Zustimmungserklärung (oder was auch immer ??) einholen zum Verkauf des Grundstückes?
Die Vertragsbeteiligten wollen trotz allem den Vertrag übermorgen unterschreiben ... mit der Einschränkung, dass der Kaufpreis etc. erst fällig ist wenn die Rechtsnachfolge nach dem verstorbenen Miterben nachgewiesen wurde (und ein etwaiger Erbe dem Verkauf zugestimmt hat??)!
Ich bin gerade ziemlich planlos
Wer wird dann als Erbe eingetragen und bei wem muss ich in diesem Fall eine Zustimmungserklärung (oder was auch immer ??) einholen zum Verkauf des Grundstückes?
Die Vertragsbeteiligten wollen trotz allem den Vertrag übermorgen unterschreiben ... mit der Einschränkung, dass der Kaufpreis etc. erst fällig ist wenn die Rechtsnachfolge nach dem verstorbenen Miterben nachgewiesen wurde (und ein etwaiger Erbe dem Verkauf zugestimmt hat??)!
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In aller Regel wird vom Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft eingerichtet. Der Nachlasspfleger teilt dann irgendwann, wenn seine Ermittlungen abgeschlossen sind, dem Gericht mit, dass keine Erben ermittelt werden konnten. Das Nachlassgericht wird sodann im Beschlusswege feststellen, dass ein anderer als der Fiskus des Landes Hessen nicht vorhanden sind.
Danach wird ein Erbschein zu beantragen sein, zuständig hierfür in NRW ist die Bezirksregierung. Müßtest gucken, ob es entsprechendes auch bei euch gibt.
Aufgrund vorstehender Ausführungen kommt man in der Sache nur weiter mit einem persönlichen Gespräch mit dem Rechtspfleger. Die Einrichtung der Nachlasspflegschaft könnte von den übrigen Eigentümern angeregt werden, da diese ja berechtigt sind.
Danach wird ein Erbschein zu beantragen sein, zuständig hierfür in NRW ist die Bezirksregierung. Müßtest gucken, ob es entsprechendes auch bei euch gibt.
Aufgrund vorstehender Ausführungen kommt man in der Sache nur weiter mit einem persönlichen Gespräch mit dem Rechtspfleger. Die Einrichtung der Nachlasspflegschaft könnte von den übrigen Eigentümern angeregt werden, da diese ja berechtigt sind.