Ich habe einen Kaufvertrag, bei dem ein Erbbaurecht übernommen werden soll bzw. mitgekauft wird.
Reicht es, wenn ich schreibe, dass dieses Recht auf der Grundlage des Vertrages xy vom xx, welcher dem Käufer bekannt ist, übernommen wird und diese anstelle der Verkäufer in den Vertrag eintreten ??
Ich muss doch auch bestimmt die Zustimmung des Erbbauberechtigten einholen oder ??
Grundstückskaufvertrag mit Übernahme Erbbaurecht
Ich gehe mal davon aus, dass nur das Erbbaugrundstück gekauft wird und die in Abt. II eingetragenen Rechte des Erbbauberechtigten von dem Käufer übernommen werden.
Sofern auch ein Vorkaufsrecht zugunsten des Erbbauberechtigten eingetragen ist, muss diesem der Verkauf angezeigt werden nach Rechtswirksamkeit. Einer Zustimmung des Erbbauberechtigten bedarf es nicht. Der Erbbauberechtigte kann sich dann 2 Monate überlegen, ob er ausübt oder nicht. Eines Nachweises gegenüber dem GBA bedarf es insoweit nicht.
Sofern auch ein Vorkaufsrecht zugunsten des Erbbauberechtigten eingetragen ist, muss diesem der Verkauf angezeigt werden nach Rechtswirksamkeit. Einer Zustimmung des Erbbauberechtigten bedarf es nicht. Der Erbbauberechtigte kann sich dann 2 Monate überlegen, ob er ausübt oder nicht. Eines Nachweises gegenüber dem GBA bedarf es insoweit nicht.
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Vielen Dank Jupp für die Antwort.
Gibt es irgendeinen §§ woraus sich diese 2-monatige Frist ergibt??
Es ist nämlich genauso wie Du schon davon ausgegangen bist - die Rechte des Erbbauberechtigten werden mitübernommen, das Erbbaugrundstück wird gekauft. Sorry wegen der unglücklichen Beschreibung
Gibt es irgendeinen §§ woraus sich diese 2-monatige Frist ergibt??
Es ist nämlich genauso wie Du schon davon ausgegangen bist - die Rechte des Erbbauberechtigten werden mitübernommen, das Erbbaugrundstück wird gekauft. Sorry wegen der unglücklichen Beschreibung
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Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie.
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