Urkunde eingetragen,was nicht erforderlich war

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Stromberg
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#1

22.04.2014, 11:32

Guten Morgen, liebe Helfer,

habe mein Problem in ähnlicher Weise hier schon gefunden, möchte es aber doch noch einmal reinstellen:

Ich habe einen Vertrag über die Übertragung einer Kommanditbeteiligung an einer KG (nicht Verhandlungsform) in die Urkundenrolle eingetragen, was nicht erforderlich war, so sagt mein Chef.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich den Eintrag lasse, aber einen Hinweis mache, dass ich die Ur.Nr. versehentlich vergeben habe?


Danke und Gruß
Martin Filzek
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#2

22.04.2014, 17:17

Wenn es ein privatschriftlicher Vertrag war, der keine Verhandlungsform erforderte und auch nicht zusätzlich mit einer (i.d.R. wohl auch nicht erforderlichen) U.-Begl. versehen wurde, lag keine Urkunde i.S. der DONot vor, die man hätte eintragen müssen.
Wird ein privatschriftlcher Entwurf mit U.-Begl. versehen, müsste Eintragung in UR. erfolgen.
Der Hinweis auf eine versehentlich vorgenommene Eintragung einer nicht eintragungspflichtigen Urkunde (als privatschriftlicher Entwurf durch den Notar) unter "Bemerkungen" in der Spalte der Urkundenrolle ist eine gute Idee.

Was alles in die Urkundenrolle eingtragen werden muss ergibt sich aus § 8 DONot.

Nicht einzutragen sind Entwürfe ohne Unterschriftsbeglaubigung (Weingärtner in Weingärtner/Gassen, DONot Kommentar, 11. Aufl. 2011, § 8 Rn. 5 f).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#3

22.04.2014, 17:39

Vielen Dank!
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