Mich würde einmal interessieren, ob Ihr Vereinsregisteranmeldung (vorausgesetzt, Euer Landesrecht erlaubt dies) elektronisch zum VR einreicht oder noch in Papierform? Wir wägen im Moment Vor- und Nachteile ab; und ein Kriterium wäre z. B. die Üblichkeit.
Für Euer Feedback wäre ich dankbar.
Gruß
Andydomingo
Vereinsregister elektronisch?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 25
- Registriert: 26.09.2012, 09:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ProNotar
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 536
- Registriert: 06.03.2014, 16:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo,
ich komme aus Schleswig-Holstein/Dithmarschen und wir melden Vereinsregisteranmeldungen überwiegend elektronisch an. Man "darf" aber auch in Papierform, anders wie bei HR-Anmeldungen. Wir tun uns mit den elektronischen Anmeldungen noch ein wenig schwer und somit benutzen wir die elektronischen Anmeldungen zum VR zu Übungszwecken...
Gruß und schönen Abend
ich komme aus Schleswig-Holstein/Dithmarschen und wir melden Vereinsregisteranmeldungen überwiegend elektronisch an. Man "darf" aber auch in Papierform, anders wie bei HR-Anmeldungen. Wir tun uns mit den elektronischen Anmeldungen noch ein wenig schwer und somit benutzen wir die elektronischen Anmeldungen zum VR zu Übungszwecken...
Gruß und schönen Abend
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 33
- Registriert: 28.10.2013, 18:24
- Beruf: Notarfachangestellte
Schalömchen,
hier in NRW ist es wie in Schleswig: man darf - muss aber nicht.
Zu Bedenken sind die bei elektronischer Übermittlung anfallenden Mehrkosten (KV 22114 usw).
Bei Fördervereinen für Schulen z.B. ist das ja nicht so schön ...
VG
hier in NRW ist es wie in Schleswig: man darf - muss aber nicht.
Zu Bedenken sind die bei elektronischer Übermittlung anfallenden Mehrkosten (KV 22114 usw).
Bei Fördervereinen für Schulen z.B. ist das ja nicht so schön ...
VG
Beatus ille, qui procul negotiis.