Erteilungsvermerk

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
eysburn
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 29.04.2010, 14:28
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#1

18.02.2014, 08:31

Hallo liebe Leute!
Die allzeit geliebte Notarprüfung steht bei uns mal wieder an. Ich hab mal eine Frage hinsichtlich des Erteilungsvermerkes!
Wie sieht der bei euch aus? Muss er vom Notar unterschrieben werden? Ich habe mir ein Formular erstellt, wo ich ein paar Dinge ankreuze und auch ausfüllen muss, um Zeit zu sparen und den Aufwand so klein wie möglich zu halten.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Gruß eysburn
eysburn
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 29.04.2010, 14:28
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#2

18.02.2014, 16:42

Kann mir niemand helfen? Ich möchte ja nur wissen ob ich die Erteilungsvermerke neu machen muss oder ob die so angenommen werden. Im netz bin ich noch nicht richtig schlau geworden, ein passenden § hab ich auch noch nicht gefunden. :(

lg
Jupp03/11

#3

18.02.2014, 16:56

Wer eine Ausfertigung, begl. oder einfache Kopie bekommt, vermerke ich auf einem weiteren Blatt zur Urkunde und verbinde diesen Vermerk als letzte Seite mit der Urkunde. Der Vermerk wird sodann vom Notar unterzeichnet. Machen andere wahrscheinlich anders.
eysburn
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 29.04.2010, 14:28
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#4

18.02.2014, 17:19

ok danke! Also Unterschrift vom Notar ist erforderlich bzw. ratsam? :D
Notariatsmann
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 335
Registriert: 05.04.2009, 11:52
Beruf: Notariatsfachwirt, Dipl.-Rpfl. (FH)
Wohnort: Hannover

#5

19.02.2014, 06:33

Wie Jupp03/11, allerdings vermerke ich nur erteilte Ausfertigungen, weil nur insoweit Vermerkpflicht gem. § 49 IV BeurkG besteht; die Norm spricht im übrigen davon dass die Erteilung "auf" der Urschrift zu vermerken sei, was auch andere Gestaltungen möglich erscheinen lässt. Wegen jeder irgendwann erteilten Abschrift die Urschrift herzukramen, erscheint mir aber zu umständlich.
eysburn
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 72
Registriert: 29.04.2010, 14:28
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#6

19.02.2014, 12:40

Ah ok super!!!

:thx :thx
Antworten