Notarieller KV über Wochenendhaus auf Pachtgrundstück

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Schnulli
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 24.08.2010, 20:47
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

24.10.2013, 16:25

Hallo zusammen!

Hat jemand schon mal einen KV über ein Wochenendhaus auf einem Pachtgrundstück entworfen? Mal davon abgesehen, dass ich keine Ahnung habe, wie so ein Ding aussieht, sind auch noch ganz viele komplizierte Vereinbarungen aufzunehmen :shock:

Freue mich über jede nützliche Antwort und vielen Dank im Voraus!

LG
Vanilla-Blau
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 25
Registriert: 25.06.2012, 20:53
Beruf: RENO
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Nähe Hamburg

#2

24.10.2013, 22:31

Was ist mit "Pachtgrundstück" gemeint?
Erbbaurecht?
Schnulli
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 24.08.2010, 20:47
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

25.10.2013, 11:59

Nein, eben nicht, dann wäre es ja einfach.

Landwirt XY hat ganz normalen Grundbesitz (Waldfläche) und diesen seinerzeit an Frau ABC im Hinblick darauf, ein Wochenendhäuschen auf diesem Grundbesitz errichten zu dürfen, verpachtet. Der Pachtvertrag ist im Laufe der Zeit immer wieder verlängert worden. Frau ABC ist mittlerweile verstorben und von ihren Kindern beerbt worden, die nunmehr das Wochenendhaus veräußern wollen. Eigentümer des Grundstücks ist nach wie vor Landwirt XY, Eigentümer des Hauses nunmehr die Erbengemeinschaft. Normalerweise werden diese Verträge privatschriftlich gefasst (hierzu habe ich jetzt immerhin einen "Mustervertrag"), aber die Kaufpartei finanziert und ihre Bank möchte, dass der Vertrag beurkundet wird. Landwirt XY und die Kaufpartei werden zusätzlich privatschriftlich einen Pachtvertrag über das Grundstück schließen, welcher als Anlage zu unserem notariellen KV zu nehmen ist.

Ich glaube, ich hangel mich mal an dem Mustervertrag entlang und bereite den Vertrag halbwegs wie einen normalen Grundstückskaufvertrag vor (nur mit Einigung und Übergabe)...
Benutzeravatar
Lovis
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 11.01.2011, 22:51
Beruf: Notargehilfin
Wohnort: Berlin

#4

29.10.2013, 08:40

Die notarielle Beurkundung wird m. E. nur wegen dem Anerkenntnis der Verpflichtung zur Rückzahlung des von der Bank gewährten Kredits (Details erfragen) nebst der persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung der zukünftigen Pächter (mehrere als Gesamtschuldner) gefordert. Eine dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Grundbesitzes ist nicht möglich ohne Mitwirken der Eigentümer (...was sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht tun werden).
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
Benutzeravatar
Lovis
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 11.01.2011, 22:51
Beruf: Notargehilfin
Wohnort: Berlin

#5

29.10.2013, 08:41

Die notarielle Beurkundung wird m. E. nur wegen dem Anerkenntnis der Verpflichtung zur Rückzahlung des von der Bank gewährten Kredits (Details erfragen) nebst der persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung der zukünftigen Pächter (mehrere als Gesamtschuldner) gefordert. Eine dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Grundbesitzes ist nicht möglich ohne Mitwirken der Eigentümer (...was sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht tun werden).
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
Jupp03/11

#6

29.10.2013, 08:49

Wenn dem so wäre, könnte dieses durch ein einseitiges notarielles Schuldanerkenntnis erreicht werden.
Benutzeravatar
Lovis
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 307
Registriert: 11.01.2011, 22:51
Beruf: Notargehilfin
Wohnort: Berlin

#7

29.10.2013, 15:08

Vielleicht hat die Bank das auch gemeint und konnte es nur nicht anders ausdrücken :) ?
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
Antworten