Bestellung Wohnrecht

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brainy
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#1

21.10.2013, 13:39

Hallo!
Kann mir jemand helfen bzgl. Bestellung eines WohnR?
Reicht es auch, wenn der Eigentümer ein Grundbuchantrag stellt (also Ubegl. m. Entw.)?

Danke!
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
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Wohnort: Dortmund

#3

21.10.2013, 15:16

:thx
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