Hallo zusammen,
ich komme grade aus dem Urlaub und erhalte einen Anruf vom Grundbuchamt, dass mein Arbeitskollege eine Grundschuldbestellungsurkunde ohne Datum eingereicht hat, das Grundbuchamt fordert nun eine vollständige Ausfertigung.
Demzufolge habe ich jetzt auf dem Original der Urkunde das Datum ergänzt mit Siegel und Änderungsvermerk. Jetzt ist es ja so, dass das Grundbuchamt die I. Ausfertigung und die Bank die 2. Ausfertigung hat. Muss ich beide Ausfertigungen erst einziehen, damit ich von der berichtigten Urkunde nunmehr Ausfertigungen erteilen kann und welche Bezeichnungen hat die neue Ausferitung, fortlaufend also Dritte und Vierte oder Erste und Zweite weil ich diese vorher einziehe?! Bin grad etwas überfragt.
Datum auf Urkunde vergessen wie erteile ich Ausfertigungen?
- Jana47
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Ich würde fortlaufend bezeichnen.
Beim Grundbuchamt würde ich zur Beschleunigung die Dritte Ausfertigung einreichen und zugleich um Rückgabe der Ersten Ausfertigung bitten.
Die korrigierte vollstreckbare (Viert) Ausfertigung würde ich dagegen erst herausgeben, wenn die die fehlerhafte wieder in der Akte ist. Im Urkundenvermerk würde ich aufnehmen, dass die fehlerhaften eingezogen und neu erteilt wurden.
Beim Grundbuchamt würde ich zur Beschleunigung die Dritte Ausfertigung einreichen und zugleich um Rückgabe der Ersten Ausfertigung bitten.
Die korrigierte vollstreckbare (Viert) Ausfertigung würde ich dagegen erst herausgeben, wenn die die fehlerhafte wieder in der Akte ist. Im Urkundenvermerk würde ich aufnehmen, dass die fehlerhaften eingezogen und neu erteilt wurden.
- Plumbum
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Hey Jana,
genau so habe ich es mir zwischenzeitlich jetzt auch überlegt
super, dass jemand meinen Gedankengang teilt, so mach ich das jetzt auch einfach!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
genau so habe ich es mir zwischenzeitlich jetzt auch überlegt
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
- Plumbum
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Hallo Jupp,
ja das wäre wohl auch eine Möglichkeit gewesen. Das Grundbuchamt hatte mich nur jetzt gebeten, eine vollständige Ausfertigung einzureichen, deshalb habe ich es jetzt so wie Jana es auch vorgeschlagen hat, vorgenommen.
Dir auch merci vielmals!
ja das wäre wohl auch eine Möglichkeit gewesen. Das Grundbuchamt hatte mich nur jetzt gebeten, eine vollständige Ausfertigung einzureichen, deshalb habe ich es jetzt so wie Jana es auch vorgeschlagen hat, vorgenommen.
Dir auch merci vielmals!
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)