Toten mit in die Urkundenrolle eingeben?

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noto-fee
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#1

19.09.2013, 15:13

Hallo zusammen,

hab da mal wieder eine Frage. Für die meisten ist das wahrscheinlich total klar aber ich häng irgendwie gerade total durch.

Wir haben hier einen Grundstückskaufvertrag. Der Verkäufer ist tot und wird durch einen gerichtlich bestellten Nachlasspfleger vertreten.

Seh ich das nun richtig, dass ich den Toten auch mit in die Urkundenrolle eingeben muss?

Liebe Grüße
Jupp03/11

#2

19.09.2013, 15:33

Mustermann, Max, handelnd als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Herrn X, verstorben am ...

so würde ich es eintragen.
noto-fee
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#3

19.09.2013, 15:36

So stehts auch in der Urkunde.

Muss jetzt auch in der Urkundenrolle als Beteiligter stehen

Herr X, vertreten durch Herrn Max Mustermann?
Jupp03/11

#4

19.09.2013, 15:56

Herr X (der Tote) wird nicht durch Herrn Mustermann vertreten, sondern die unbekannten Erben werden das, Herrn X kann man auf dem Friedhof besuchen, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
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