![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
bisher habe ich, wenn ich mal eine Frage hatte, Antworten gefunden. Aber ich wühle mich seit gestern durchs Internet und Formularbücher und kann absolut keine Formulierung finden.
Gestern rief ein Arbeitgeber an und sagte, sein Arbeitnehmer soll ein notarielles Schuldanerkenntnis für eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung unterschreiben. Sein Arbeitnehmer könnte wohl insolvent werden und das Schuldanerkenntnis spart ihm die Klage/Anzeige und die Forderung ist insolvenzfest. Das hätte ihm sein Anwalt geraten. Ich habe im Internet Urteile usw. gefunden, die so ein Schuldanerkenntnis bestätigen. Allerdings mit versuchten Klagen wegen Sittenwidrigkeit gegen den Notar, Klagen des Schuldners, er hat es in Zwang unterschrieben oder ihm wäre nicht klar gewesen was er unterschreibt etc.
Sowas möchte ich natürlich vermeiden, aber ich finde keine stichhaltige Formulierung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ausreicht, zu schreiben, ich erkenne an, der Firma X einen Betrag i.H.v. XX aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung zu schulden. Ich würde wenigstens noch reinschreiben, was er gemacht hat, also z.B. Unterschlagung von Ware. Aber reicht das? Hat hier jemand solch ein Schuldanerkenntnis schonmal in seinem Büro gehabt? Ich hatte nur Forderungsbegründende Schuldanerkenntnisse hier bisher, aus Darlehen usw. Ich bin ein wenig ratlos und freue mich auf eine hilfreiche Antwort.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)