Entgeltlose Übertragung

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brainy
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#1

19.08.2013, 11:19

Hallo Zusammen!

Ich "brüte" hier schon seit Tagen über eine Sache...
Die Mdtin. möchte zwei Garagen an Ihren Sohn entgeltlos übertragen. Die eine Garage gehör ihr allein; die zweite Garage gehört ihrem verstorbenen Mann (der auch so noch im GB steht). Es gibt ein Testament, welches auch eröffnet wurde, danach sind alle Kinder Erben. Wir haben nun vorerst Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zur GB-Berichtigung gestellt. Bisher haben wir dazu vom AG noch nichts gehört; aber nach Berichtigung heißt das ja, dass die Kinder als Erbengemeinschaft im GB eingetragen sind.

Ich bin mir nun nicht sicher, wie man diese Übertragungsurkunde "aufzieht", auf was ich achten muss. BU-T. steht schon, kann dieser beibehalten werden, auch wenn der Erbschein noch nicht vorliegt bzw. das GB noch nicht berichtigt ist???
Jupp03/11

#2

19.08.2013, 13:30

Erbschein muss nicht vorliegen.
Sofern der Sohn Alleineigentümer werden soll, müssen die Geschwister mitwirken.
Im übrigen würde ich dann vorher keinen GB-Berichtigungsantrag stellen, sondern den Teilerbauseinandersetzungsvertrag nach Vorlage der steuerlichen UB zum Vollzug geben, da dann die Eintragung des Sohnes als alleiniger Eigentümer, soweit es den Teilauseinandersetzungsvertrag betrifft, gerichtskostenfrei sein dürfte.
brainy
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#3

20.08.2013, 09:22

:thx
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