Verwalterzustimmung bei geschiedenen Eheleuten

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brainy
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#1

15.07.2013, 14:14

Hallo Zusammen,

kann hier jemand was dazu sagen, wie es aussieht, wenn eine Übertragung zwischen geschiedenen Eheleuten erfolgt (im Rahmen des Zugewinnausgleichs), ob dann die Zustimmung des Verwalters verlangt werden kann?

Vielen Dank!
Jupp03/11

#2

15.07.2013, 14:38

Sind Ausnahmen nach der Teilungserklärung möglich?
Schwester

#3

15.07.2013, 14:48

Wir hatten mal einen Übertragungsvertrag, für den ich keine Verwalterzustimmung eingeholt habe, da laut Teilungserklärung nur zur Veräußerung des Wohnungseigentums die Zustimmung des Verwalters nötig ist. Ich musste dann doch eine einholen, da laut der Rechtspflegerin auch die Übertragung eine Form der Veräußerung ist.
supibaerchi
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#4

15.07.2013, 15:26

kann mich schwester nur anschließen. das mussten wir von einer rechtspflegerin auch schon hören und die zustimmung einholen
Liebe Grüße
Bärchi
Notariatsmann
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#5

16.07.2013, 11:58

Veräußerung bedeutet ja rechtlich auch nichts anderes, als Übertragung. An wen veräußert wird und ob entgeltlich oder nicht, ist für den Veräußerungsbegriff egal. Einschränkungen können sich daher nur aus der konkreten Zustimmungsregelung, wie sie im Bestandsverzeichnis eingetragen ist, ergeben, z. B. nicht nötig bei der Erstveräußerung oder bei Veräußerung an Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, durch Insolvenzverwalter etc.
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