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Heffi89
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#1
15.07.2013, 08:48
Guten Morgen erst einmal!
Ich habe hier ein Problem. Meine Chefin (nur RAin) macht zum ersten Mal die Vertretung für meinen Chef (Notar und RA).
Jetzt ist für heute Vormittag ein Termin für eine Beglaubigung (einer Urkunde) angesetzt. Da meine Kollegin für 3 Wochen im Urlaub ist, sitze ich in der Klemme xD
Im Normalfall kommt hinten ja drauf: "Die wörtliche Übereinstimmung der vorstehenden Abschrift mit der Urschrift wird hiermit beglaubigt. . . . Notar".
Kann ich dann aus dem Notar einfach Notarvertreterin machen?? Ich habe das noch nie gemacht und die kommen um 11 Uhr
![Heulen :heul](./images/smilies/heul.gif)
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.
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Bielefelder
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#2
15.07.2013, 08:52
Ja: 'amtlich bestellte Vertreterin der Notarin...'
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Notariatsmann
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#3
16.07.2013, 11:50
Notarvertreter/in reicht aus. Längere Formulierungen, wie die vorerwähnte, sind optional, aus meiner Sicht aber nicht nötig, denn wer der vertretene Notar ist, sieht man ja am Siegel.
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vicym6605
#4
16.07.2013, 13:18
Bielefelder hat geschrieben:Ja: 'amtlich bestellte Vertreterin der Notarin...'
Da muß ich aber mal nachfragen, darf ein Nur- Anwalt einen Notar vertreten?
MfG
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Martin Filzek
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vicym6605
#6
16.07.2013, 14:45
Martin Filzek hat geschrieben:Ja.
Für wen war denn Deine Antwort?
MfG
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vicym6605
#8
16.07.2013, 16:14
Jupp03/11 hat geschrieben:Was meinste denn?
Okay, ich frage noch einmal: Kann ein Nur- Anwalt einen Notar vertreten?
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
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Heffi89
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#10
23.07.2013, 11:19
Danke für die Antwort!
Allerdings habe ich jetzt ein riesiges Problem.
Der Notar ist zwischenzeitlich wieder aus dem Urlaub zurück und das ist auch in der Urkundenrolle vermerkt worden. Nur leider ist mir gerade aufgefallen, dass ich in der ganzen Hektik vergessen habe, davor zwei Urkunden einzutragen!
Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll... Hätte einer von euch eine Idee? Ich bin total überfordert xD
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.