Hallo,
in einem KV soll den Verk. ein Nutzungsrecht an den im Erdgeschoss befindlichen Räumen des Verkaufsobjektes (KEIN Wohnungseigentum) eingeräumt werden.
Meine erste Frage ist, ob das überhaupt möglich ist und falls ja, wie ich das formulieren kann?
Vorab schon mal Danke!
Bestellung Nutzungsrecht
- Lovis
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Ich habe bisher zu wenig mit den "Dienstbarkeiten" zu tun gehabt um dir eine konkrete Antwort oder sogar eine Formulierung geben zu können, aber ich weiß das es einen Unterschied zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht gibt und würde dir daher raten zu prüfen, ob ein Wohnrecht in Frage kommt.
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
Bevor ich das jemals machen würde, würde ich einen Nagel in die Wand schlagen, um dort was aufzuhängen.