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Vivanja
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#1
23.05.2013, 16:44
Hallöchen Ihr Lieben.
Habe mal wieder ein Problemchen: Heute kam ein Ehepaar zu uns ins Büro
und wollten eine Briefgrundschuld ins Grundbuch eintragen lassen, aber ohne Gläubiger (quasi Blanko), als Sicherung.
Geht das überhaupt?
LG Anja
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NoFaWi
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#2
23.05.2013, 16:51
Inhaber-Briefgrundschuld
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Jupp03/11
#3
23.05.2013, 17:03
Schau mal in § 1195 BGB
Grundschuld für den jeweiligen Inhaber des Grundschuldbriefes
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Vivanja
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#4
23.05.2013, 17:11
Kann ich da den Gläubiger weglassen oder muss der Eigentümer benannt werden als Gläubiger???
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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Jupp03/11
#5
23.05.2013, 17:15
Wir bestellen hiermit zugunsten des jeweiligen Inhabers des Grundschuldbriefes
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Vivanja
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#6
23.05.2013, 17:28
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Jupp - wenn ich Dich nicht hätte. Vielen lieben Dank.