Briefgrundschuld ohne Gläubigerbenennung?

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Vivanja
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#1

23.05.2013, 16:44

Hallöchen Ihr Lieben.

Habe mal wieder ein Problemchen: Heute kam ein Ehepaar zu uns ins Büro
und wollten eine Briefgrundschuld ins Grundbuch eintragen lassen, aber ohne Gläubiger (quasi Blanko), als Sicherung.
Geht das überhaupt?

LG Anja
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NoFaWi
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#2

23.05.2013, 16:51

Inhaber-Briefgrundschuld
Jupp03/11

#3

23.05.2013, 17:03

Schau mal in § 1195 BGB

Grundschuld für den jeweiligen Inhaber des Grundschuldbriefes
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Vivanja
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#4

23.05.2013, 17:11

Kann ich da den Gläubiger weglassen oder muss der Eigentümer benannt werden als Gläubiger??? :oops:
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Jupp03/11

#5

23.05.2013, 17:15

Wir bestellen hiermit zugunsten des jeweiligen Inhabers des Grundschuldbriefes
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Vivanja
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#6

23.05.2013, 17:28

:thx Jupp - wenn ich Dich nicht hätte. Vielen lieben Dank.
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