Eintragung in das ZVR

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noto-fee
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#1

11.04.2013, 15:25

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage im Zusammenhang mit der Eintragung in das ZVR.

Wie handhabt ihr das, wenn in einer Urkunde z.B. Frau X setzt ihren Ehemann Herrn X als Bevollmächtigten und vorgeschlagenen Betreuer ein. Ersatzweise setzt sie aber auch noch Ihre Freundin Y ein.

Tragt ihr nun in das Register Herrn X und Frau Y ein? Oder nur Herrn X weil Frau Y ja nur ersatzweise (also wenn Herr X nachweislich verhindert ist; dann erst bekommt sie ja auch eine Ausfertigung der Urkunde) eingesetzt ist.

Liebe Grüße
Jupp03/11

#2

11.04.2013, 15:42

Ersatzweise würde ich keinen bestellen, sondern als weiteren Bevollmächtigten.
Der Vollmachtgeber erhält alle Ausfertigungen und kann sie herausgegeben, wenn er meint, dieses tun zu müssen.
Den Nachweis zu führen, dass Herr X verhindert ist, ist nur schwerlich in gehöriger Form möglich, wenn man sich die Vorschriften des § 29 GBO vor Augen führt.
naduh

#3

15.04.2013, 08:33

In diesem Fall trage ich zuerst den Herrn X ein und bei "weiteren Bevollmächtigten/Betreuer" die Frau Y, schreibe aber unter "Bemerkungen" noch dazu, dass diese laut Urkunde ersatzweise bestellt wird.
noto-fee
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#4

16.04.2013, 12:46

Hallo,

habe jetzt einfach mal eine E-Mail an das ZVR gesandt. Und die haben mir gesagt, man solle es so machen die naduh es auch gesagt hat. Den Ersatzbevollmächtigten mit eintragen und unter "Bemerkungen" angeben, dass er halt nur Ersatzbevollmächtigter ist.

Vielen Dank für Eure Antworten und Liebe Grüße
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