Zwei Volljährige (Anfang 20, ursprünglicher Nachname "Schulze", jeweils nicht verheiratet) wurden bei uns vom zweiten Ehemann ihrer Mutter namens "Müller" adoptiert. Adoption wurde vom Vormundschaftsgericht genehmigt und die beiden Kinder führen lt. Beschluss jetzt den Geburtsnamen Müller.
Meiner Meinung nach heißen die Adoptierten jetzt Max und Moritz Müller und nicht mehr Schulze, oder? Schließlich war Schulze ihr Geburtsname. Laut den Eltern und meinem Chef heißen die beiden aber weiter Schulze geb. Müller?
Lt. dem Kersten/Bühling ist die Beibehaltung des bisherigen Geb.-namens des Anzunehmenden im Gesetz nicht vorgesehen. Gem. § 1575 GB besteht jedoch die Möglichkeit, dem neuen Fam.-namen des Kindes den bisherigen Fam.-namen anzufügen, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Was meint Ihr dazu? Wie heißen die Kinder jetzt?
Namensänderung Volljährigenadoption
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ich würde auch sagen, sie tragen nur noch den Namen Müller als Geburtsnamen, denn wenn ja jetzt der Geburtsname als Müller festgestellt ist wie sollte sich der Name Schulze dann erklären lassen. Da ja beide ledig.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung und kann nicht untermauert werden durch irgendwelche Gesetzesgrundlagen
Aber das ist nur meine persönliche Meinung und kann nicht untermauert werden durch irgendwelche Gesetzesgrundlagen
So geht's mir ja auch. Danke für Deine Antwort, Brooke.Aber das ist nur meine persönliche Meinung und kann nicht untermauert werden durch irgendwelche Gesetzesgrundlagen
Eben hat nochmal Herr MÜller angerufen und gesagt, dass es mit der Richterin auch so besprochen worden wäre, dass die Kinder den Namen Schulze weiterführen dürfen. Aber hätte dann nicht der Beschluss anders lauten müssen?
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sind die Kinder mit dem Namen Schulze geboren? wenn ja verstehe ich wieso sie diesen weiterführen wollen, aber als Geburtsnamen Müller haben wollen. Gibt es da einen Sinn?
Ja, sie sind mit dem Namen Schulze auf die Welt gekommen, also Geb.-name. Daher bin ich ja auch der Meinung, dass sie jetzt Müller heißen müssen, da sie lt. Beschluss als Geb.-name jetzt den Namen des Annehmenden, also Müller, führen.
Vielleicht habe ich ja auch nur ein Brett vor'm Kopf, aber mir leuchtet das alles nicht ein.
Vielleicht habe ich ja auch nur ein Brett vor'm Kopf, aber mir leuchtet das alles nicht ein.