Fragen zum handschriftl. Testament

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Kuko
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#1

04.12.2012, 18:26

Testamentsvollstreckung ja, dafür kommt es nur darauf an, dass das Testament an sich wirksam ist.
Ob es ein eigenhändiges handschriftliches oder ein notarielles Testament ist, spielt dafür keine Rolle.

Bei der Aufenthaltsbestimmung ist meines Wissens nur eine sogenannte Sorgerechtsverfügung nach § 1777 BGB möglich, also keine isolierte Bestimmung des Aufenthaltsrechts, sondern nur die Benennung eines Vormundes für den Fall, dass beide sorgerechtsberechtigten Eltern sterben. Auch hier genügt ein wirksames Testament.
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