Insolvenzverfahren

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Helga60
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#1

01.11.2012, 17:24

Entwurf eines Kaufvertrages
Eigentümer je zu 1/2
Für jeden Eigentümer 1 Insolvenzverwalter
Abt.III Grundschuld eingetragen
Ich hatte jetzt geschrieben von dem KP ist vorerst die eingetragene GS abzulösen
Restkaufpreis je zu 1/2 auf Insolvenzkonto ..... und Insolvenzkonto ......

Ich bin mir jetzt aber nicht sicher ob die eingetragene GS vorab abgelöst werden
muss da ja Insolvenzverfahren läuft und ob der KP vielleicht nur auf ein Insolvenzkonto gezahlt
wird.

LG Helga
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#2

01.11.2012, 20:35

Eingetragene Grundschuld wird auch bei freihändigen Verkauf wegen § 49 InsO in der Regel abgelöst. Auf welche Weise das geschehen soll, können Dir wahrscheinlich nur die Insolvenzverwalter sagen. Beide Varianten sind praktisch denkbar.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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#4

01.11.2012, 20:41

Kannst auch die Bank fragen; in der Regel klärt ein Insolvenzverwalter bevor er den Notar belästigt, solche Fragen vorab mit der Bank :mrgreen:
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Jupp03/11

#5

01.11.2012, 20:44

genau so ist es, vorher gibts keinen Entwurf. :mrgreen:
und zu allererst kommen die Gerichtskosten für die Löschung, dann die Notarkosten und danach die übrigen.
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#6

01.11.2012, 20:48

Ob der Notar seine Gebühren kriegt, ist wurscht. Hauptsache ich bekomme meinen Anteil für die Insolvenzmasse :mrgreen:
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Jupp03/11

#7

01.11.2012, 20:57

Warst noch keine Vertragspartei bei mir; es gibt immer Ausnahmen.
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#8

01.11.2012, 20:59

Ich war überhaupt noch nie Vertragspartei; in Bayern ganz oben ist der Grundstücksmarkt total tot. Aber falls ich mal in die Verlegenheit komme, dann werde ich vielleicht mal bei Dir Vertragspartei. Darfst aber dann nicht so streng mit mir sein :( ; ich bin doch so sensibel.
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