Erbauseinandersetzungsvertrag

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pitti
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#1

25.10.2012, 16:42

Liebe Forumaner,
ich benörige dringend Antworten zu einem beurkundeten Erbauseinandersetzungsvertrag. Ich habe so etwas noch nie gemacht und leider überhaupt keine Ahnung von der Abwicklung. Ich hoffe sehr, dass mir eine(r) von Euch helfen kann:

4 Erbinnen in ungeteilter Erbengemeinschaft nach ihrem Vater als hälftige Miteigentümer eines Grundstücks; zur anderen Hälfte ist als Miteigentümerin noch die Mutter der Erbinnen eingetragen, die inzwischen auch verstorben ist. Also, die Erben sind mit einer im Grundbuch bereits eingetragenen ungeteilten Erbengemeinschaft nach ihrem Vater zur Hälfte Miteigentümer und mit einer noch nicht im Grundbuch eingetragenen weiteren ungeteilten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter zur anderen Hälfte Miteigentümer des Grundstücks.

Das Grundstück soll nun eine dieser Erbinnen und deren Ehemann zu Miteigentum zu gleichen Teilen erwerben und zahlt dafür an die 3 anderen Erbinnen je einen Betrag X. Die Eintragung einer Vormerkung wird nicht gewünscht.

Damit sind die zwischen den Erben bestehenden Erbengemeinschaften nach ihrem Vater insgesamt und hinsichtlich des vertragsgegenständlichen Grundstücks beendet und vollständig auseinandergesetzt. Es bestehen deswegen zwischen den Erbinnen keinerlei Ansprüche mehr. Im Übrigen besteht die Erbengemeinschaft der Erbinnen nach ihrer Mutter aber noch fort.

Auflassung
...bewilligen und beantragen den Eigentumsübergang - ohne Zwischeneintragung der Erbengemeinschaft nach der Mutter und ohne vorherige Vormerkung - in das Grundbuch einzutragen.

Der Vertrag bedarf keiner behördlichen Genehmigung.

Fragen:
1. Welche Behörden/Ämter habe ich jetzt anzuschreiben und was muss wo und wie beantragt werden?
2. Wer erhält welche Abschriften/Ausfertigungen?

Ganz vielen lieben Dank im voraus!
Jupp03/11

#2

25.10.2012, 16:50

Hat der Vater ein Testament hinterlassen, ggf. privatschriftlich?
pitti
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#3

25.10.2012, 16:56

Hallo Jupp,
väterlicherseits war ja grundbuchlich bereits alles korrekt eingetragen. Die Erbengemeinschaft nach der jetzt verstorbenen Mutter ist noch nicht eingetragen und soll es wohl auch nicht. Die Mutter hat ein Testament hinterlassen, welches gerade von Amts wegen eröffnet wurde. Erben sind wohl die Töchter zu gleichen Teilen.
Jupp03/11

#4

25.10.2012, 17:07

pitti hat geschrieben:Liebe Forumaner,
ich benörige dringend Antworten zu einem beurkundeten Erbauseinandersetzungsvertrag. Ich habe so etwas noch nie gemacht und leider überhaupt keine Ahnung von der Abwicklung. Ich hoffe sehr, dass mir eine(r) von Euch helfen kann:

4 Erbinnen in ungeteilter Erbengemeinschaft nach ihrem Vater als hälftige Miteigentümer eines Grundstücks; zur anderen Hälfte ist als Miteigentümerin noch die Mutter der Erbinnen eingetragen, die inzwischen auch verstorben ist. Also, die Erben sind mit einer im Grundbuch bereits eingetragenen ungeteilten Erbengemeinschaft nach ihrem Vater zur Hälfte Miteigentümer und mit einer noch nicht im Grundbuch eingetragenen weiteren ungeteilten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter zur anderen Hälfte Miteigentümer des Grundstücks.

Das Grundstück soll nun eine dieser Erbinnen und deren Ehemann zu Miteigentum zu gleichen Teilen erwerben und zahlt dafür an die 3 anderen Erbinnen je einen Betrag X. Die Eintragung einer Vormerkung wird nicht gewünscht.

Damit sind die zwischen den Erben bestehenden Erbengemeinschaften nach ihrem Vater insgesamt und hinsichtlich des vertragsgegenständlichen Grundstücks beendet und vollständig auseinandergesetzt. Es bestehen deswegen zwischen den Erbinnen keinerlei Ansprüche mehr. Im Übrigen besteht die Erbengemeinschaft der Erbinnen nach ihrer Mutter aber noch fort.

Auflassung
...bewilligen und beantragen den Eigentumsübergang - ohne Zwischeneintragung der Erbengemeinschaft nach der Mutter und ohne vorherige Vormerkung - in das Grundbuch einzutragen.

Der Vertrag bedarf keiner behördlichen Genehmigung.

Fragen:
1. Welche Behörden/Ämter habe ich jetzt anzuschreiben und was muss wo und wie beantragt werden?

einfache Kopien an Erbschaftsteuerstelle und Finanzamt -Grunderwerbsteuerstelle-

2. Wer erhält welche Abschriften/Ausfertigungen?

Ausfertigung GBA.
Begl. Kopien die abgebenden Erben,
Welche Abschriften die beiden Erwerber bekommen, kann erst gesagt werden, wenn feststeht, wie die Absicherung der Zahlung erfolgt.


Ganz vielen lieben Dank im voraus!
pitti
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#5

25.10.2012, 17:18

Schon mal 1000Dank dafür!

Wegen der Zahlungspflicht unterwerfen sich die Erwerber als Gesamtschuldner der sof. ZV in ihr gesamtes Vermögen. Eine Vorlagesperre oder eine andere Sicherung wird nicht gewünscht, auch nicht nach mehrmaligen Hinweisen des Notars auf mögliche Gefahren durch fehlende Fälligkeitsüberwachung.

Reicht es, wenn ich die Ausfertigung dem GBA "mit dem Antrag, die in der Urkunde genannten Veränderungen in das Grundbuch einzutragen" übersende oder bedarf es hier einer besonderen Formulierung? Gibt es irgendwo Musteranschreiben, die ich verwenden kann?

Was schreibe ich den Finanzämtern?
Jupp03/11

#6

25.10.2012, 17:30

Grunderwerbsteuerstelle

in der Anlage überreiche ich Ihnen einfache Ablichtung der notariellen Vereinbarung vom <BU-DATUM>, mei¬ne Ur¬kun¬den¬rol¬len-Num¬mer: <UR-NR> ge-mäß § 18 (1) GrEstG mit der Bit¬te, die Un¬be¬denk¬lich¬keits¬be¬schei¬ni¬gung ge¬mäß § 22 GrEStG zu er¬tei¬len. Die Ver¬äu¬ße¬rungs¬an¬zei¬ge nach amt¬lich vor¬ge¬schrie¬be¬nem Vor-druck liegt an¬bei.

Mit freundlichen Grüßen



Notar


Erbschaftsteuerstelle aber nur in dem jetzt vorliegenden Fall

in der Anlage überreiche ich Ihnen einfache Ablichtung der notariellen Vereinbarung vom <BU-DATUM>, mei¬ne Ur¬kun¬den¬rol¬len-Num¬mer: <UR-NR zur gefälligen Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen



- N o t a r

An das Gericht kannste schreiben, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung da ist. Kannst dann gern auf das Thema rückkommen.
pitti
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#7

25.10.2012, 17:36

Herzlichen Dank! Irgendwo (???) habe ich gelesen, dass eine Veräußerungsanzeige bei Verwandten nicht erforderlich ist, sagt Dir das etwas?
Jupp03/11

#8

25.10.2012, 17:38

Veräußerungsanzeige ist immer zu fertigen und zu verschicken, ohne jede Ausnahme. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die daraufhin vom Finanzamt früher immer erteilt wurde, ist jetzt bei reinen Übertragungen unter Verwandten nicht erforderlich, in deinem Falle aber sehr wohl.
pitti
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#9

25.10.2012, 17:50

Okay, dann bedanke ich mich nochmals herzlich für die Hilfe. Ich werde mich noch einmal melden, wenn die UB da ist und hoffe, dass Du Dich dann noch einmal "einklinkst"! Wünsche Dir einen schönen Feierabend und bereits jetzt ein noch schöneres Wochenende.
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