Hier ist folgendes Problem aufgetaucht:
Im Grundbuch des Mandanten sind Sicherungshypotheken für das Finanzamt eingetragen. Das Finanzamt hat auch bereits vor einiger Zeit eine löschungsfähig Quittung erteilt, allerdings hat der Mandant diese verloren (ist jedenfalls nicht auffindbar). Das Finanzamt hat unter Hinweis auf die bereits erteilte Quittung mitgeteilt, dass eine weitere Ausstellung nicht möglich ist.
Wie kommen wir denn jetzt weiter? Darf das Finanzamt tatsächlich keine Zweitschrift erstellen?
Verlust löschungsfähig Quittung
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Das wäre mir neu. Der sachbearbeitende Beamte hat wahrscheinlich keine Lust, eine Ersatzurkunde auszustellen. Was jede Bank kann, kann das Finanzamt allemale. Die brauchen ja noch nicht mal einen Notar, sondern müssen nur den gespeicherten Text neu ausdrucken, unterschreiben und das Siegel nebendrücken. Ich würde mit Beschwerde biem Amtsleiter drohen.