HR-Anmeldung bei einfacher Anteilsübertragung GmbH

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eysburn
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#1

05.06.2012, 13:41

Hallo ihr lieben.

ich steh mal wieder aufm Schlauch. Was Gesellschaftsrecht angeht habe ich seit mindestens 5 Monaten nichts mehr gemacht. jetzt bin ich mir unsicher. Wie sollen einen ganz einfachen Geschäftsanteilsübertragungsvertrag vorbereiten und später beurkunden.

Beschluss und Vertrag habe ich fertig. Jetzt ist meine Frage Geschäftsführer bleibt der selbe, lediglich die Anteile werden übertragen (abgetreten). muss ich dann eine HR-Anmeldung überhaupt machen, weil die Gesellschafter werden doch garnicht eingetragen. was ist mit der Liste der Gesellschafter? muss die eingereicht werden???

Hilfe ich steh völlig aufm schlauch.

LG
Davy Jones’ Locker
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#2

05.06.2012, 13:57

Die neue Liste muss durch den Notar unterschrieben, mit dem Vermerk nach § 40 Abs. 2 GmbhG elektronisch eingereicht werden.

Bitte darauf achten, dass der Vermerk "den Veränderungen entsprechen, an denen er mitgewirkt hat, und die übrigen Eintragungen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen." lauten muss und nicht übersandten oder eingereichten Liste. Das ist so ein kleines Lieblinsärgerniss für mich.
Martin Filzek
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#3

05.06.2012, 13:59

Wenn es nur um die Anteilsübertragung geht, würde man keinen Beschluss brauchen, nur eine rechtsgeschäftliche Anteilsübertragung (Geb. § 36 II, bei Beschluss müsste Geb. § 47 separat berechnet werden). Falls die Ges.-versammlung nach der Satzung zustimmen muss oder vorher den Geschäftsanteil teilen muss, würde ein Beschluss natürlich gebraucht.
Nach der Geschäftsanteilsübertragung muss nach Maßgabe von § 40 GmbHG (n. F. seit MoMiG in Kraft getreten 1.11.2008) eine Gesellschafterliste gefertigt werden (bei Entwurf des Notars nach überwgd. Mng. kostenpflichtig nach § 147 II KostO) und mit der Bescheinigung des Notars nach § 40 II GmbHG n. F. versehen werden; dies löst die Gebühr § 50 KostO aus (Mehrheitsmeinung Literatur, a. A. allerdings ca. drei OLGe).
In der neuen Gesellschafterliste sind die Geschäftsanteile zu nummerieren.
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eysburn
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#4

05.06.2012, 14:10

danke schön.
also keine Anmeldung machen einfach nur ans HR per EGVP übermitteln. das mit der Liste und die bescheinigung nach § 40 II GmbHG hab ich mir schon gedacht, war mir aber nicht sicher. :-)
Martin Filzek
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#5

05.06.2012, 15:40

Das Finanzamt - Kapitalverkehrsteuerstelle - muss auch von der Anteilsübertragung informiert werden.
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eysburn
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#6

05.06.2012, 15:50

ja danke, das schwirrte mir aber noch im kopf rum. :-) :lol:
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