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Helga60
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#1
29.03.2012, 15:47
Hallo Leute
habe bisher als Dokumentenpauschale für die Überlassung einer
elektronisch gespeicherten Datei 2,50 € nach 136 III, 152 I Kosto.
genommen.
Nehmt Ihr auch eine Dokumentenpauschale für die Überlassung der
Registierungsbestätigung in Höhe von jeweils 2,50 € nach 136 III, 152 I Kosto.?
Meine Kollegin ist dieser Meinung.
Ich habe bislang Testamente und Gütertrennungen gemeldet.
LG Helga
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Peverell
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#2
29.03.2012, 21:02
Hallo,
ich kann mich der Meinung deiner Kollegin nur anschließen, wir berechnen in unserem Notariat für jede Übermittlung eines Erblassers an das ZTR die 2,50 €.