Muster Adoption einer verheirateten Volljährigen

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KornkekZ
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#1

21.03.2012, 13:27

Hallo, ich soll einen Entwurf einer Adoption vorbereiten, wonach die verheiratete A durch die Ehefrau ihres verstorbenen Vaters B adoptiert wird. Die Ehefrau hat A groß gezogen, seit sie 4 Jahre alt war. Die leibliche Mutter ist kurz nach der Geburt gestorben.

Hat jemand einen ähnlichen Fall mit einer verheirateten Anzunehmenden? Hab hier nur Fälle von Ledigen.
Jupp03/11

#2

21.03.2012, 14:34

aus dem Jahre 2008, ob die §§ und das angerufene Gericht noch passen, mußte mal gucken

erschienen heute:

1.
die Witwe, (Annehmende)

2.
Frau (Kind)

3.
der Ehemann der Erschienenen zu 2., nämlich

Die Erschienene zu 1. ist dem Notar von Person bekannt. Sie wurde identifiziert zur Urkundenrolle-Nummer _______________ des beurkundenden Notars.

Die Erschienenen zu 2. und 3. wiesen sich zur Person aus durch Vorlage ihrer Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland, ausgestellt durch die Gemeinde

Der Notar befragte zunächst die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser heutigen Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde
verneint.

Die Erschienenen erklärten zunächst:

Wir sind sämtlich deutsche Staatsangehörige. Die Erschienene zu 1. ist Witwe. Aus der Ehe mit ihrem vorverstorbenen Ehemann _________________, sind keine Kinder hervorgegangen. Aus diesem Grunde hat die Erschienene zu 1. die Erschienene zu 2. als ihre Nichte immer als ihr Kind angesehen. Entsprechend stand ihr das Haus der Erschienenen zu 1. offen. Erziehung und Berufsausbildung wurden von der Erschienenen zu 1. und ihrem Ehemann mitbegleitet und mitgestaltet. Zwischen den Erschienenen zu 1. und 2. ist daher ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entstanden.

Dies vorausgeschickt, erklären die Erschienenen zu 1. und 2. folgenden

ANTRAG AUF ANNAHME ALS KIND

§ 1

Die Erschienenen zu 1. und 2. beantragen beim zuständigen Vormundschaftsgericht
-Amtsgericht ________- auszusprechen:

Die am ________________ geborene ______________________________________ wird von der Erschienenen zu 1. als Kind angenommen.

§ 2

Der Erschienene zu 3. als Ehemann der Erschienenen zu 2. willigt in die Adoption ein.

§ 3

Für den Fall des Todes eines der Erschienenen zu 1. und 2. oder sämtlicher Erschienenen zu 1. und 2. wird der beurkundende Notar beauftragt, den Antrag auf Annahme eines Kindes beim zuständigen Vormundschaftsgericht einzureichen
(§ 1753 Abs. 2 BGB).

§ 4

Der Notar hat darauf hingewiesen, dass die Rechte und Pflichten des Angenommenen und seiner Abkömmlinge aus der Verwandtschaft zu den leiblichen Verwandten durch die Annahme nicht berührt werden und sich die Wirkungen der Annahme nicht auf die Verwandten des Annehmenden erstrecken. Der Annehmende ist dem Angenommenen und dessen Abkömmlinge vor den leiblichen Verwandten des Angenommenen zu Gewährung von Unterhalt verpflichtet.

Die Aufhebung des Annahmeverhältnisses ist nur aus wichtigem Grund und auf gemeinsamen Antrag des Annehmenden und des Angenommenen möglich.

Die Erschienene zu 2. erklärt, soweit es gesetzlich möglich ist, will ich meinen Geburtsnamen behalten.

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar wie folgt eigenhändig unterschrieben:
naduh

#3

21.03.2012, 14:38

Was möchtest du denn dazu wissen? Es gibt eigentlich nichts besonderes dazu zu beachten, außer dass der Ehegatte der Verheirateten bei der Beurkundung anwesend und in die Adoption einwilligen muss. Dazu setzt man noch einen § in die Urkunde mit ein, der sinngemäß so lautet:

§ ...
Einwilligungen

Der Erschienene zu ... als Ehepartner der Erschienenen zu ... willigt in die Annahme seiner Ehefrau ... als Kind von ... ein. Der unterzeichnete Notar wird damit beauftragt, den Antrag beim Familiengericht einzureichen.
KornkekZ
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#4

21.03.2012, 15:02

Habt vielen Dank. :D
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