Dienstbarkeit

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Jady
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#1

23.02.2012, 15:43

Hallo!

Ich bereite gerade einen Kaufvertrag vor. Mit übertragen wird ein an das Grundstück angrenzender Graben. Zur Sicherung der dauerhaften Funktionsfähigkeit des Grabens sollen die Käufer eine Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen. Die KÄufer verpflichten sich zur dauerhaften Unterhaltung, die Zugänglichkeit zu dem Graben zu gewährleisten und diesen nicht einzuzäunen. Ich finde hierzu kein Muster. Kann mir jemand weiterhelfen?
Jupp03/11

#2

23.02.2012, 16:17

Wer soll denn berechtigt sein und in wessen Eigentum steht der Graben? Wurde dieser auch erworben?
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Jady
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#3

23.02.2012, 16:19

Ich habe jetzt folgendes vorbereitet: Kannst du mir sagen, ob das so richtig ist bzw. Verbesserungsvorschläge machen?

Den Käufern ist bekannt, dass angrenzend an die im Osten des Plangebietes gelegene private Grünfläche ein Graben verläuft. Der an das Vertragsgrundstück angrenzende Teil des Grabens wird hiermit unentgeltlich mit übertragen. Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen zur Sicherung der dauerhaften Funktionsfähigkeit des Grabens folgende Eintragungen in die Abteilung II des Grundbuches an nächstoffener Rangstelle:

Reallast:

Die Käufer verpflichten sich, den an ihr Kaufgrundstück im Osten angrenzenden Teil des Grabens dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Der Ausübungsbereich ist in dem anliegenden Lageplan blau gekennzeichnet.

Beschränkt persönliche Dienstbarkeit:

Die Grundstückseigentümer verpflichten sich, alle Maßnahmen, die den Bestand oder Betrieb des Grabens gefährden können, zu unterlassen. Weiterhin haben die Käufer die Zugänglichkeit zu dem Graben zu gewährleisten, sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass dieser nicht eingezäunt wird.

Für den Fall der Nichterfüllung durch die Grundstückseigentümer ist x berechtigt, alle Maßnahmen durchzuführen, die zur Funktionsfähigkeit des Grabens erforderlich sind, bzw. durchführen zu lassen und eine Fläche von 2 m entlang des Grabens, im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellt, zu betreten und zu befahren bzw. durch beauftragte Personen betreten und befahren zu lassen.

Die Vertragsparteien behalten sich das Recht vor, vor der Reallast und der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit Grundpfandrechte in Höhe von bis zu Euro (in Worten: EURO) nebst bis zu 18 % Jahreszinsen seit dem Tag der Grundpfandrechts-bestellung und einer einmaligen Nebenleistung bis zu 10 % eintragen zu las-sen. Der Rangvorbehalt kann jeweils nur einmal ausgenutzt werden. Die Vertragsparteien bewilligen und beantragen jeweils die Eintragung der Rangvorbehalte im Grundbuch.
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