Beurkundung an zwei Tagen

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Reiskorn
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#1

25.01.2012, 14:03

Hallo,

ich bin verwirrt. Habe ich doch gerade erfahren, dass ein Notar eine Beurkundung an zwei unterschiedlichen Tagen durchführt. Z. B. weil nicht alle Parteien am selben Tag anwesend sein können, kommen diese am nächsten "mit dazu". :shock:
Ich habe nirgendwo konkret gefunden, dass eine Beurkundung nur an einem Tag stattfinden muss.
Aber ich kann das nicht glauben.
Kennt Ihr sowas auch???

Schon einmal Danke für Eure Anworten!
naduh

#2

25.01.2012, 14:10

Mmh, habe noch nie davon gehört. Ich frage mich auch gerade, wie will man das in die Urkundenrolle eintragen datumsmäßig?

Wenn ein Teil der Beteiligten erst zu einem späteren Zeitpunkt Zeit hat, dann werden diese in der Beurkundung vollmachtlos vertreten und genehmigen dann nach. Aber eine Beurkundung über zwei Tage...auch noch nie gehört...
Jupp03/11

#3

25.01.2012, 14:40

War es tatsächlich eine Beurkundung oder eine Beglaubigung?
Martin Filzek
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#4

25.01.2012, 15:03

Vielleicht war ja gemeint, dass jemand bei dem ersten Beurkundungstag vollmachtlos bzw. mit dem Versprechen, erteilte mündl. / privatschriftl. Vollmacht beglaubigt nachzureichen vertreten wurde und dann am nächsten Tag die Genehmigungserklärung / Vollmachtsbestätigung gemacht wird.
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ina85
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#5

25.01.2012, 15:12

Handelt es sich denn tatsächlich um eine Beurkundung. Auch bei uns ist es so, dass ein Vertreter, ggf. auch vollmachtloser Vertreter erscheint, für die Person die nicht anwesend war. Sofen der Vertreter vollmachtlos war, wird später eine Genehmigung erteilt.

Soweit ich weiß, gibt es keine Beurkundungen an zwei Tagen.
Martin Filzek
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#6

25.01.2012, 15:46

Doch, das ist bei den sogen. Mitternachtsnotaren doch die Regel: Die Beurkundung beginnt um 23.45 Uhr und dauert dann bis zum Folgetag 0.20 Uhr z. B.
Aber auch ohne Spaß: Meine irgendwo in Formularbuchmustern gelesen zu haben, dass eine am ... angefangene Beurkundung am nächsten Tag um ... Uhr fortgesetzt wurde (anders wären ja ganz umfangreiche Beurkundungen, wo die Verlesung / Verhandlung über zig Grundstücke oder Unternehmensteile - z. B. Verkauf des Grand-Hotels Musterstadt mit allem Inventar aller silbernen Löffel - nicht zu schaffen, wenn man nicht mit Aufspaltung in Bezugsurkunden usw. arbeitet, die vielleicht auch gemeint war?).
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naduh

#7

25.01.2012, 16:26

Martin Filzek,
das habe ich mich vorhin auch gefragt, was ist, wenn eine Beurkundung kurz vor Mitternacht beginnt und dann natürlich erst am nächsten Tag endet :-)
Also gibt es tatsächlich so etwas. Aber wo steht das geschrieben? Ich habe wirklich noch nie davon gehört.
Was ist ein Mitternachtsnotar: eine schöne Frage für "genial daneben" :-)
Martin Filzek
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#8

25.01.2012, 17:07

Man sollte mal in Kommentare und Schrifttum zum Beurkundungsrecht (BeurkG usw.) sehen, wofür ich jetzt keine Zeit habe. Aber ich könnte mir gut vorstellen, dass man dort findet, dass umfangreiche Beurkundungen am ersten Tag wegen Müdigkeit u. großem Zeitumfang der Beurkundung abgebrochen und am nächsten Tag wieder aufgenommen werden, dass darin steht, dass für Beurkundungen, für die nicht zwingend die gleichzeitige Anwesenheit aller Beteiligten im Gesetz vorgeschrieben ist, die Urkundenteile zunächst dem einen Beteiligten und danach dann noch mal dem dazu gekommenen anderen Beteiligten vorgelesen werden können usw. ...

Das mit den Mitternachtsnotaren ist ja nur ein scherzhaftes Schimpfwort für Notare, die angeblich auch zu ungewöhnlichen Nacht- und Abendzeiten für Beurkundungen mit Kaufinteressenten zur Verfügung gestanden haben sollen, um so im Interesse von Verkäufern überteuerter Immobilien bei der "Überrumpelung" zum Vertragsabschluss zu helfen, was abgesehen von ganz wenigen schwarzen Schafen und bedauerlichen Einzelfällen ja so gut wie nie vorkommt und schon zu vorbeugenden Gesetzen dagegen geführt hat (Regelung für Verbraucherverträge mit i.d.R. zwei Wochen vorher Übersendung des Texts des beabsicht. Rechtsgeschäfts usw. ...).

Aber im Einzelfall kann die Überschreitung der Datumsgrenze natürlich nichts Schlimmes sein: z. B. bei Beurkundungen für Vampire, die nur dann können, oder wenn jemand um 22 Uhr einen schlimmen Motarradunfall hat, um 23 Uhr gesagt bekommt, er könnte bald sterben, und dann um 23.40 Uhr dem herbeigerufenen Notar noch schnell sein Testament errichten lässt, was dann bis 0.50 Uhr dauert. Niemand sollte sich hier seiner Amtstätigkeit verweigern weil er sich Gedanken darüber macht, welches Datum in die Urkundenrolle einzutragen ist. Man könnte dann z.B. schreiben: 25.-26.1. oder nur den letzten Tag des Abschlusses der Urkunde angeben.

Die Sendung Genial daneben kenne ich nicht näher, bin beim Zappen manchmal zwar da gelandet, musste dann aber wegen der fehlenden Sympathie für fast alle, die ich da je gesehen habe, und die Albernheit dieser völlig überflüssigen Ratefragen, immer sofort weiterzappen.
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#9

25.01.2012, 17:15

Das sind Notare, die im Schlafanzug und Bademantel in der eigenen Wohnung beurkunden. War eine Zeit bei manchen Notaren gang und gäbe und zwar dann, wenn auf Verkäuferseite ein Bauträger war und die Käufer an der Bushaltestelle mit dem Lasso eingefangen wurden.
Martin Filzek
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#10

25.01.2012, 19:22

Schlafanzug und Bademantel? Eins von beidem reicht doch. Aber so sind sie eben, die Notare, von denen ja auch oft gesagt wird, sie wären Sicherheitsfanatiker und würden oft Hosenträger und Gürtel tragen.
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