Teilausfert. vollstr. Ausf. = Umschreib. Vollstreckungsklaus

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Trulla79
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#1

09.01.2012, 15:38

Hallo liebe Helferlein,

wenn auch nicht mehr brand aktuell wünsche ich allen ein erfolgreiches neues Jahr.

Ich habe ein ziemliches Problem auf dem Tisch und verstehe gerade nur Bahnhof. Aufgrund hoffnungsloser Überarbeitung ist mir eine Sache vollkommen aus den Augen geraten. :oops: :cry: Aber da nun alles heulen nix nutzt, muss die Angelegenheit vom Tisch. Folgendes Problem habe ich:

Bank A übersendet uns vollstr. Ausfertigung einer GS zu Gunsten der Bank B, Kopie des GB-Auszuges und eine Teilabtretungserklärung der Bank B und bittet uns, der Bank A in dinglicher und persönlicher Hinsicht eine vollstreckbare Teilausfertigung der GS-Urkunde in Höhe des abgetretenen letztrangigen Teilbetrages von EUR 1.000 zu erteilen.

An der von uns damals gefertigten vollstr. Ausfertigung ist eine Abtretung von Lebens-/Rentenversicherungsansprüchen rangetackert. Sicherungsgeber ist hier eine dritte Person, die an der GS-Bestellung nicht mitgewirkt hat und Versicherung an Bank B abtritt. Die Teilabtretungserklärung der Bank B an Bank A ist bereits grundbuchlich vollzogen.

Ich habe gerade überhaupt keine Ahnung, was ich damit machen soll. Mein erster Gedanke war die Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf die Bank A. Aber jetzt kam mir der Gedanke, dass die Bank A vielleicht "nur" eine neue vollstr. Ausf. über den abgetretenen Betrag haben will.

Kann mir jemand helfen, was ich hier machen muss? :?:
Jupp03/11

#2

09.01.2012, 15:47

Alte vollstreckbare einschränken und Bank A über den abgetretenen Betrag insoweit vollstreckbare Ausf. erteilen.
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Trulla79
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#3

09.01.2012, 15:57

Danke Jupp!

Ich weiß jetzt nur nicht, wie man die Einschränkung der vollstr. Ausf. formuliert. :oops: Hefte ich jetzt einen neuen Vermerk an die vollstr. Ausf. mit dem Wortlaut
"vorstehende vollstreckbare Ausfertigung beschränkt sich auf die Forderung der Bank ohne einen letztrangigen Teilbetrag von EUR 1.000, der mit Erklärung vom ... an die Bank A abgetreten wurde." ?

Ich habe so etwas noch nie gemacht.
Jupp03/11

#4

10.01.2012, 11:51

Vermerk für die alte vollstreckbare Ausfertigung

Die vorstehende Vollstreckungsklausel wird eingeschränkt, sie gilt nicht mehr hinsichtlich eines abgetretenen letztrangigen Teilbetrages von __________ EUR nebst Zinsen seit dem ______________.

Der Betrag und die Zinsen sind entsprechend an die neue Gläubigerin, die ___________________ in ____________ abgetreten, und zwar einschließlich der persönlichen Ansprüche aus der Haftungs- und Unterwerfungsklausel zu einem Umfang der gerade genannten Abtretung.

Dies ist dem Notar offenkundig durch persönliche Einsichtnahme über passwortgeschütztem Internetzugang vom ____________ in das Grundbuch des Amtsgerichts ___________ für __________ Blatt ________. Dort ist in Abt. III in Veränderungen unter lfd. Nr. __ a entsprechendes vermerkt. Die Abtretung der persönlichen Ansprüche aus der Haftungs- und Unterwerfungsklausel im Umfang der Grundschuldabtretung ist dem Notar offenkundig durch Vorlage der Teilabtretungserklärung der alten Gläubigerin vom __________________ in (Urschrift/begl. Kopie?). Fotokopie wird beigefügt.

Der neuen Gläubigerin wurde über den abgetretenen Betrag und die Zinsen eine vollstreckbare Ausfertigung sowohl wegen des dinglichen, als auch wegen des persönlichen Anspruchs erteilt.
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Trulla79
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#5

10.01.2012, 16:59

Oh man. Danke Jupp! Das hätte ich allein nicht hinbekommen.
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