Vollstreckbare Ausfertigung Grundschuldbestellung reparieren

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Angie
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#1

15.12.2011, 15:56

Bekomme die vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuldbestellung zurück, die bei der Bank durch ein technisches Versehen beschädigt worden ist. Der linke Rand, also die Ösen und das Siegel nebst Siegelgarn sind nicht mehr vorhanden. Die Urkunde ist aber noch voll leserlich.
Kann ich diese "reparieren"? Hat schon mal jemand eine neue "ersetzende" vollstreckbare Ausfertigung erteilt.

Wie kann ich das formulieren?
Schnulli
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#2

15.12.2011, 16:13

Wenn du die ursprüngliche vollstreckbare Ausfertigung vorliegen hast, dann tausche diese doch einfach gegen eine neue aus und vernichte die kaputte. In den Vermerk schreibst du natürlich das Datum der 1. Ausfertigung. Spricht da etwas gegen? Oder du rufst sicherheitshalber bei Gericht an und fragst da nach, ob es einer dortigen Genehmigung bedarf. Das Gericht wird auch angehört, wenn die vollstreckbare Ausfertigung verloren geht und dann eine neue ausgestellt werden muss, das geht nämlich nicht so einfach.
Jupp03/11

#3

15.12.2011, 17:15

Ist der Ausfertigungsvermerk noch dabei?
Angie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
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#4

15.12.2011, 17:35

ja
Jupp03/11

#5

15.12.2011, 17:44

Dann würde ich die Urkunde so wie sie ist wieder verbinden und siegeln.

Auf der Urschrift würde ich vermerken, dass die am ..... erteilte vollstreckbare Ausfertigung von der Gläubigerin beschädigt (Beschädigung aufführen wie oben) am ...... zurückgegeben, die Urkunde wieder ordnungsgemäß ausgefertigt und der Gläubigerin am ...... übersandt wurde. Die zurückgegebene vollstreckbare Ausfertigung in der beschädigten Form wird in Kopie zur Anlage der Urschrift gemacht, weiterhin das Schreiben der Gläubigerin vom ...

So würde ich es machen, mit der Anlage hat man dann ggf. später auch den Beweis.
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