Hallo,
ich hab mal ne Frage. Ich hab gehört, dass der Testamentsumschlag neuerdings nicht mehr mit dem Petschaftsiegel und Lack gesiegelt werden muss, sonder es ausreicht mit dem Gummisiegel. Ist das richtig?????
Siegelung des Testamentsumschlag
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Es war noch nie wirklich festgelegt, wie Testamentsumschläge zu siegeln sind. Es reicht aber auf jeden Fall die Siegelung durch Oblate mit Siegelstein und Siegelpresse aus. Ein Gummisiegel dürfte nicht reichen.
- Panda
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Hier hast du die entsprechende Vorschrift aus dem BeurkG.
"§ 34 Verschließung, Verwahrung
(1) Die Niederschrift über die Errichtung eines Testaments soll der Notar in einen Umschlag nehmen und diesen mit dem Prägesiegel verschließen. In den Umschlag sollen auch die nach den §§ 30 und 32 beigefügten Schriften genommen werden. Auf dem Umschlag soll der Notar den Erblasser seiner Person nach näher bezeichnen und angeben, wann das Testament errichtet worden ist; diese Aufschrift soll der Notar unterschreiben. Der Notar soll veranlassen, daß das Testament unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung gebracht wird."
"§ 34 Verschließung, Verwahrung
(1) Die Niederschrift über die Errichtung eines Testaments soll der Notar in einen Umschlag nehmen und diesen mit dem Prägesiegel verschließen. In den Umschlag sollen auch die nach den §§ 30 und 32 beigefügten Schriften genommen werden. Auf dem Umschlag soll der Notar den Erblasser seiner Person nach näher bezeichnen und angeben, wann das Testament errichtet worden ist; diese Aufschrift soll der Notar unterschreiben. Der Notar soll veranlassen, daß das Testament unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung gebracht wird."