Hallo Leute
habe einen Vertragsentwurf zu fertigen
Kaufpreis 100.000,00 €
Fälligkeit 01.02.2012
Übergabe 01.02.2012
Objekt wird ab 01.02.2012 an Verkäufer vermietet, Mietvertrag wird seperat
abgeschlossen.
Wie kann ich dies im KV am besten formulieren und was habe ich zu beachten?
Vielleicht hat ja schon einmal einer von Euch einen ähnlich gelagerten Fall gehabt.
LG Helga
Verkäufer lt. KV wird Mieter
Mietvertrag muss, wenn er zum Zeitpunkt der Beurkundung noch nicht abgeschlossen ist, zumindest in groben Zügen im KV Erwähnung finden.
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Alles, was mit dem Kaufvertrag "steht und fällt", wird mitbeurkundet. Für den Verkäufer ist es wichtig, dass er am 1.2. nicht ausziehen muss, also "steht und fällt" der Kaufvertrag mit dem Mietvertrag. Die Beteiligten sollten den Mietvertrag mitbringen.
Irgendwo beim Besitzübergang steht auch in Deinem Formular irgendetwas von "steht leer" oder "ist vermietet, Käufer tritt ein" oder sowas. Hier müsste dann sinngemäß rein: "Die Vertragsteile schließen den dieser Urkunde als Anlage beigefügten Mietvertrag. Die Anlage wurde mitverlesen. Auf die Anlage wird verwiesen.".
Irgendwo beim Besitzübergang steht auch in Deinem Formular irgendetwas von "steht leer" oder "ist vermietet, Käufer tritt ein" oder sowas. Hier müsste dann sinngemäß rein: "Die Vertragsteile schließen den dieser Urkunde als Anlage beigefügten Mietvertrag. Die Anlage wurde mitverlesen. Auf die Anlage wird verwiesen.".
Die Beurkundung des vollständigen Mietvertrages ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn dieser kurz umfassend im KV mit aufgenommen wird, also die Grundzüge beschrieben werden. Hinzu kommt ja in diesem Fall, dass es keinen -auch nicht vorgefertigten- Mietvertrag gibt.