Sanierungsvermerk/Umlegungsverfahren

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#1

08.11.2011, 10:02

Hallo Leute!

Habe eine Frage zu folgenden GB-Eintragungen:

In Abt. II: Vermerk über Sanierungsgebiet und
Vermerk über Einleitung des Umlegungsverfahrens

Was muss ich dazu beim KV beachten? Was bedeutet dieses Umlegungsverfahren; ist es trotzdem so, dass wir die Gen. der Stadt benötigen?

Danke!
Jupp03/11

#2

08.11.2011, 10:19

Genehmigungen sind erforderlich, auch zur ggf. späteren Grundschuldbestellung
Bzgl. Umlegungsverfahren siehe Schöner/Stöber Rd-Nrn. 3861 ff., insbesondere 3866
brainy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 349
Registriert: 24.09.2007, 16:05
Wohnort: Dortmund

#3

08.11.2011, 10:25

:thx
Antworten