Verzicht Vorkaufsrecht von Minderjährigen

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trulli01
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#1

27.09.2011, 17:29

Hallo, hab mal wieder ein Problem

****Kaufvertrag mit in Abt. II eingetragenen Vorkaufsrecht****

....eigentlich kein Problem. Die volljährig Vorkaufsberechtigten verzichten (nach Rechtswirksamkeit des Vertrages) auf das Ihnen zustehende Vorkaufsrecht.

Nun habe aber auch 2 minderjährige Vorkaufsberechtige. Reicht hier eine Erklärung
der Eltern über den Verzicht des Vorkaufsrechtes aus, oder ist hier eine Erklärung/Genehmigung des Familiengerichtes notwendig?

Danke.
GossipGirl
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#2

28.09.2011, 11:09

Hallo,
vielleicht bin ich ja noch rechtzeitig und kann helfen...Wenn ich die §§ 1821 ff. BGB anschaue, die ja auch für die elterliche Sorge anwendbar sind, dann würde ich sagen, dass hier schon eine familiengerichtliche Genehmigung notwendig ist...§ 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB
[color=#FF00BF]"Wer aufgehört hat besser zu werden. hat aufgehört gut zu sein" (Hertmut Eklöh)[/color]
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