In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
-
andrea88
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 17.03.2009, 17:24
#1
20.09.2011, 16:50
hallo an alle
wir vertreten hier einen mdt'en im umgangsverfahren.
das verfahren läuft schon seit 2006 und es wurde immer noch nicht entschieden.
wir haben pkh beantragt und auch bewilligt bekommen.
jetzt ist meine frage, ob man evtl. erneut pkh beantragen könnte um die gebühren ernetu abzurechnen.
meint ihr das geht??
vielen dank schon mal
-
suzette
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 449
- Registriert: 24.02.2011, 19:48
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#2
20.09.2011, 17:04
Liegt denn eine neue Angelegenheit vor? Vgl. § 15 Abs. 5 RVG.
Dann müsstet ihr erneut PKH beantragen und könnt dann abermals abrechnen.
-
andrea88
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 17.03.2009, 17:24
#3
20.09.2011, 17:08
ne, es handelt sich um die gleiche angelegenheit, aber ich dachte, dass man da vllt. was machen kann, da
es schon seit fünf jahren beim OLG anhängig ist, und viele termine wahrgenommen worden sind
-
Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
-
...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#4
20.09.2011, 17:22
Kamman nix machen. Sowas passiert halt - dafür hast Du auf der anderen Seite auch mal kurze Verfahren mit großem Streitwert, ein Termin, Vergleich, alles goldig.