Kaufvertrag nur über Grundstück

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angeli1610
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#1

31.08.2011, 12:16

Hallo, habe wieder mal eine für mich "harte Nuss" zu knacken:

Wir sollen lediglich das auf einem Erbbaugrundbuch stehende Haus verkaufen. Hat einer von Euch so was schon mal gemacht? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ein Haus nur zusammen mit einem Grundstück - hier Erbbaurecht - verkauft werden kann.

Wäre Euch für Eure Hilfe dankbar!!
Martin Filzek
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#2

31.08.2011, 13:31

Ich vermute Folgendes:
Auf dem Erbbaugrundbuch kann kein Haus stehen, höchstens etwas Staub oder eine Spinne o. Ä.
Vielleicht müsste der erste Satz lauten: "das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Haus auf dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück soll verkauft werden"?
Deine bisherige Annahme, dass ein Haus nur zusammen mit einem Grundstück bzw. zusammen mit einem Erbbaurecht verkauft werden kann, ist soviel ich weiß doch richtig. Wahrscheinlich war hier doch der Verkauf eines Erbbaurechts gemeint? Geschäftswert wäre dann der Kaufpreis dafür.
Oder ist es hier so, dass das Haus von dem Grundstück, z. B. eine Blockhütte oder ein Fertighaus oder Mobilheim (falls es so was in Deutschland gibt, von den USA ist sowas ja bekannt), abgetragen und woanders wieder neu aufgebaut werden soll, während das Erbbaurecht für den Erbbauberechtigten an dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück bestehen bleiben soll?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Jupp03/11

#3

31.08.2011, 13:37

Martin Filzek hat geschrieben:Ich vermute Folgendes:
Auf dem Erbbaugrundbuch kann kein Haus stehen, höchstens etwas Staub oder eine Spinne o. Ä.
Vielleicht müsste der erste Satz lauten: "das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Haus auf dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück soll verkauft werden"?
Deine bisherige Annahme, dass ein Haus nur zusammen mit einem Grundstück bzw. zusammen mit einem Erbbaurecht verkauft werden kann, ist soviel ich weiß doch richtig. Wahrscheinlich war hier doch der Verkauf eines Erbbaurechts gemeint? Geschäftswert wäre dann der Kaufpreis dafür.
Oder ist es hier so, dass das Haus von dem Grundstück, z. B. eine Blockhütte oder ein Fertighaus oder Mobilheim (falls es so was in Deutschland gibt, von den USA ist sowas ja bekannt), abgetragen und woanders wieder neu aufgebaut werden soll, während das Erbbaurecht für den Erbbauberechtigten an dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück bestehen bleiben soll?


jetzt geht es mit deiner Fantasie aber durch
angeli1610
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#4

31.08.2011, 13:50

Ich habe mich da wohl tatsächlich falsch ausgedrückt: Sicher geht es um ein aufgrund des Erbbaurechts auf dem Grundstück errichtetes Haus. Sorry. :oops:
Aber nach wie vor steht für mich die Frage im Raum, wie ein solcher Kaufvertrag aussehen muß.
Gibt es in einem solchen Fall eine Erwerbsvormerkung? Was ist mit den im Grundbuch stehenden Belastungen (Wegerecht, Dienstbarkeit etc)?
Omahelga

#5

31.08.2011, 14:24

Hallo
es muss ein sogenannter Erbbaurechtskaufvertrag beurkundet werden Der unterscheidet sich von einem "normalen KV" u.a. durch folgendes:
Der Käufer muss in den Erbbaurechtsvertrag (schuldrechtliche Vereinbarungen) eintreten
Der Grundstückseigentümer muss seine Zustimmung zum Verkauf erteilen und ganz wichtig, auch die Zustimmung zur Bestellung einer GS Die Erteilung der Zustimmung des Eigentümers sollte Fälligkeitsvoraussetzung sein

Im Erbbaurechtsvertrag steht, zu welchen Belastungen, der Grundstückseigentümer seine Zustimmung erteilen muss (üblich zu allen in Abt. II + III zu bestelltenden Rechten)
Gruß
Omahelga
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