Vergessen eine Unterschrift zu beglaubigen

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#1

07.07.2011, 19:57

Hab so richtig schön mist gebaut :( Wir haben eine Handelsregisteranmeldung gemacht in der eine Kapitalerhöhung angemeldet wurde. Beide GF kamen und haben diese unterschrieben. Erhöhungsbetrag wurde eingezahlt, Anmeldung ging zum Gericht. Die Gesellschaft hat auch eine Abschrift bekommen. Bis dato war niemanden aufgefallen, dass ich ich in den Vermerk für die Unterschriftsbeglaubigung nur einen GF aufgeführt hab. Quasi wurde nur eine Unterschrift beglaubigt. Gab natürlich eine Zwischenverfügung vom Gericht. Wie löse ich das jetzt am Besten? Neuen Beglaubigungsvermerk? Oder lass ich den zweiten GF noch einmal kommen und seine Unterschrift anerkennen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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Lovis
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#2

07.07.2011, 20:05

Ich würde einen zweiten Beglaubigungsvermerk (neue Urkundennummer) anbringen: "vor dem Notar am *** vollzogen". Oder ist es schon so lange her, dass der Notar nicht mehr bezeugen kann, dass der "fehlende" GF auf der Anmeldung unterschrieben hat?
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Jupp03/11

#3

07.07.2011, 20:06

Die Themenstarterin wird m. E. bereits beide GF in die UR eingetragen haben. Ich würde mit einem Klarstellungsvermerk arbeiten.
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Lovis
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#4

08.07.2011, 08:56

Inwiefern klarstellen? Das an dem Tag beide GF die Anmeldung unterschrieben haben? Kann das die fehlende Unterschriftsbeglaubigung, die an dem Tag nicht stattgefunden hat, ersetzen?!? Die Beglaubigung muss doch trotzdem vorgenommen werden ... :kopfkratz
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#5

11.07.2011, 14:58

Könnte das so aussehen? Von einem Klarstellungsvermerk hatte ich vorher auch noch nichts gehört. Würde diesen Vermerk dann an die Urschrift siegeln.

Dass

Herr
geboren am
wohnhaft
ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis,

seine vorstehende Unterschrift am 8. Juni 2011 vor mir vollzogen hat,
beglaubigte ich hiermit.

Der Genannte verneinte die von mir aufgeworfene und erläuterte Frage nach irgendei-ner Vorbefassung im Sinn des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkundungsG.

Klarstellender halber, stelle ich fest, dass die Aufnahme von Herrn XY in meinem Beglaubigungsvermerk vom 8. Juni 2011 lediglich versehentlich vergessen wurde.

Ort, Datum

Notar
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Jupp03/11

#6

11.07.2011, 15:50

Klarstellungsvermerk:

Der beglaubigende Notar bestätigt hiermit, dass Herr …, geb. am ______________, am 08.06.2011 vor ihm die vorstehende Handelsregisteranmeldung zusammen mit Herrn _______ unterzeichnet hat.
Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen war Gegenstand des Beglaubigungsvermerks sodann nicht die Unterschrift des Herrn …., sondern nur des Herrn …
Daher beglaubigt der unterzeichnende Notar hiermit auch die vor ihm am 08.06.2011 unter der Handelsregisteranmeldung gefertigte Unterschrift des Herrn …. usw.
und stellt hiermit nochmals das gleichzeitige Handeln der unterzeichnenden Geschäftsführer, der Herren …….. und ………………, in der vorbezeichneten Handelsregisteranmeldung klar.

Dann kommt noch der Schnickschnack mit ausgewiesen und Vorbefassung.

Ort/ Datum von heute


§ 16 dürfte klar sein.

so würde ich es machen, Zettel wird dann letzte Seite der Urkunde.
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#7

13.07.2011, 15:40

Danke, danke, danke!!! Jetzt hoff ich nur noch, dass es beim Registergericht so durch geht :)
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