Vereinsauflösung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
bonsen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 14.05.2010, 20:16
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

28.04.2011, 15:51

Bräuchte mal Eure Hilfe.

Wann kann ich die Bekanntmachung einer Vereinsauflösung veröffentlichen lassen? Die Auflösung ist bereits beim Vereinsregister angemeldet. Muß ich die Eintragung im Register abwarten oder kann ich das parallel laufen lassen?
Benutzeravatar
mrsbloom
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 320
Registriert: 31.01.2007, 16:33
Beruf: gepr. Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

28.04.2011, 18:15

Warum musst du das machen? :shock:
Wie dem auch sei, das kannst du m.E. parallel schon veröffentlichen.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Tiger

#3

29.04.2011, 10:16

Stimmt, ist eigentlich Aufgabe der Liquidatoren. :mrgreen:
Meiner Meinung nach kann die Veröffentlichung ab dem Beschluss der Mitgliederversammlung über die Auflösung erfolgen (wenn man mal davon ausgeht, der Beschluss ist wirksam gefasst, ansonsten lieber die Eintragung beim Vereinsregister abwarten).
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#4

29.04.2011, 12:18

Ich mache es auch immer parallel. Es ist natürlich Aufgabe der Liquidatoren, da aber nicht jeder weiß, wie man dies machen soll, bekomme ich desöfteren den Auftrag es zu erledigen.
Abwarten kannst du, musst du aber nicht.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
bonsen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 14.05.2010, 20:16
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

29.04.2011, 14:06

Danke Euch. Muß mich leider auch selbst darum kümmern!
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1463
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#6

16.04.2012, 11:34

Ich habe hierzu auch nochmal eine Nachfrage:

Wenn in der Satzung des Vereins über die Veröffentlichung der Auflösung nichts geschrieben ist, muss dann auch eine Veröffentlichung erfolgen, und wenn ja, in welcher Zeitung?
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#7

16.04.2012, 14:36

Ja muss sie. Wo ergibt sich aus § 50a BGB.
Benutzeravatar
AnjaZ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1463
Registriert: 28.08.2008, 13:52
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Schleswig-Holstein

#8

17.04.2012, 16:08

:thx
Gruß Anja
_________________________

Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Antworten