Ergänzungspfleger ist bestellt-Genehmigung erteilt-und nun?

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Diri
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#1

17.03.2011, 11:37

Hallo alle zusammen,

ich stehe total auf dem Schlauch (diese Ergänzungspflegersachen sind igitt und nicht gerade mein Favourite muss ich gestehen) und hab leider niemanden, mit dem ich mich mal austauschen kann, da ich Alleinkraft bin und Chef im Urlaub ist.

Wir haben einen Übergabevertrag von Vater auf seine beiden minderjährigen Kinder beurkundet. Diesen wollten wir nun vormundschaftlich genehmigen lassen. Das Familiengericht teilte uns mit, dass aufgrund der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 04.03.2010 die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich ist.

So weit, so gut. Dieser Ergänzungspfleger ist nun auch bestellt und hat die Erklärungen im Übergabevertrag genehmigt. Die Genehmigungserklärung liegt uns also vor.

Und nun? Muss ich die Genehmigungserklärung nun ans Familiengericht schicken, damit dieses die Erklärungen des Ergänzungspflegers genehmigt? HILFE!!!

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!

Viele Grüße
Diri
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mrsbloom
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#2

17.03.2011, 13:12

Genau, falls der Ergänzungspfleger bzw. der Notar, der die UB gemacht hat, nicht direkt eine beglaubigte Abschrift der Genehmigungserklärung an das Familiengericht gesandt hat, machst du das jetzt.

Dann ist erstmal deine "Schuldigkeit" getan und das Gericht sollte nun genehmigen.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Diri
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#3

17.03.2011, 13:59

:thx für die schnelle Antwort!!! :D

Dann werde ich das jetzt so machen!
Ashura
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#4

17.03.2011, 14:34

Hallo Diri,

ist im Üv bzw. in der Genehmigungserklärung die sog. Doppelvollmacht eingearbeitet?

Denkst du auch bitte an den Rechtskraftvermerk!


lG
Stephanie

:pcwink
Diri
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#5

18.04.2011, 14:49

Hallo Tina und Stephanie,

vielen Dank für Eure Hinweise!

Im Übergabevertrag hat Cheffe die Doppelvollmacht natürlich nicht eingearbeitet. :roll:

Der Vertrag ist nun familiengerichtlich genehmigt.

Jetzt muss ich doch den Beschluss der Ergänzungspflegerin zustellen, die nach Ablauf der 2-wöchigen Beschwerdefrist zur Kenntnis aller Vertragspartner mitteilen muss (i.d.F. des § 29 GBO), dass sie die Genehmigung des Familiengerichts erhalten hat, oder?

Muss ich noch irgendetwas beachten, d. h. muss ich den Beschluss noch irgendwem zustellen und eventuell auch bei der Eigentumsumschreibung noch etwas beachten?

Lieben Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe!

Sonnige Grüße
Anja
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