Hallo!
Eine Mandantin hat meinem Chef handschriftlich geschriebene gemeinschaftliche Testamente zur Verwahrung übergeben. Ihr Ehemann ist bereits vor über 10 Jahren verstorben. Ist viell. eine blöde Frage, aber besteht die Ablieferungspflicht nach § 2259 BGB auch für gemeinschaftliche Testamente?
Danke!
Ablieferungspflicht für gemeinschaftliches Testament
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ja.
Dein Chef muss entweder die Testamente an die Dame zurück geben oder aber dem Nachlassgericht mit den Anträgen überreichen,
die Testamente nach dem Tode des Ehemannes (Sterbeurkunde nicht vergessen)
zu eröffnen und sodann wieder zu verschließen und in die amtliche Verwahrung zu nehmen.
Dein Chef muss entweder die Testamente an die Dame zurück geben oder aber dem Nachlassgericht mit den Anträgen überreichen,
die Testamente nach dem Tode des Ehemannes (Sterbeurkunde nicht vergessen)
zu eröffnen und sodann wieder zu verschließen und in die amtliche Verwahrung zu nehmen.