Rechtsmittelverzicht § 67 FamFG?

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DeniseZ
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#1

04.03.2011, 09:11

Guten Morgen allerseits,

wir haben hier einen Fall, bei dem wir (Aushilfe u. Azubi) ein wenig auf dem Schlauch stehen, und zwar folgendes:

Mutter und Tochter verkaufen gemeinsames Grundeigentum. Tochter ist zur Betreuerin der Mutter bestellt und tritt im KV für die Mutter auf.
Nun lese ich viel von der Doppelvollmacht und dem Rechtsmittelverzicht gem. § 67 FamFG.

Kann mir jemand von euch ein Formulierungsbeispiel für den Rechtsmittelverzicht geben? Die Doppelvollmacht habe ich bereits drin.

Die Tochter möchte anschließend mit dem Entwurf des KV zum Familiengericht gehen und sich dort die Genehmigung holen. Kann sie das machen? Oder muss das von uns aus gemacht werden?
Auf was muss man noch zwingend achten?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber unsere Notariatskraft fällt für 2 Wochen aus und ich komme nicht weiter...

Danke euch im Voraus!
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mrsbloom
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#2

04.03.2011, 12:38

Also wir nehmen den Rechtsmittelverzicht nicht mit rein. Hatte in den Kommentaren gelesen, dass das nicht empfohlen wird.
Die Betreuerin kann natürlich vorher schon mit dem Vertragsentwurf zum Gericht gehen. Wir schicken dem Betreuungsgericht
nach Beurkundung eine beglaubigte Abschrift des Vertrages mit der Bitte um Genehmigung. In der Doppelvollmacht hab ich mit
drin stehen, dass -falls erforderlich- ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist. Damit es schneller geht, kann der
Verkäufer schon ein Verkehrswertgutachten in Auftrag geben, da dies eigentlich immer verlangt wird.
Gruß Tina

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