Hallo,
wenn die Gesellschafter die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschließen und die Gesellschafterversammlung beim Notar beurkundet wird muss dann der Notar einen vollständigen Wortlaut des Gesellschaftsvertrages mit der Bescheinigung gem. § 54 GmbHG einreichen? Weil eigentlich gibt es ja keine "unveränderten Bestimmungen die mit dem zuletzt dem Handelsregister eingerichten Wortlaut des Gesellschaftsvertrages übereinstimmen"?
Danke für Eure Antworten.
Bescheinigung § 54 GmbHG bei Neufassung Gesellschaftsvertrag
In Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, Rn. 1023 wird die Auffassung vertreten, dass auch bei Neufassung der Satzung eine Bescheinigung nach § 54 GmbHG erforderlich sei. Das OLG Hamm (I-15 W x 179/09) hat ein solches Erfordernis allerdings mit Beschluss vom 07.01.2010 verneint.
cerreto
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- rebru82
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Ich würde hier auch von einer Bescheinigung absehen. Aber sonst ruf mal bei Gericht an und frag nach, ob die es verlangen oder nicht.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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