Beitreibung der Kosten

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Lovis
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#1

25.01.2011, 09:20

Hallo!

Ist der Notar eigentlich verpflichtet, die Begleichung seiner Kosten zu mahnen oder die ZV zu betreiben?

Gruß!
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
Ashura
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#2

25.01.2011, 18:31

Hallo Lovis,

soweit ich weiß, ist der Notar verpflichtet seine Gebühren beizutreiben. Ich weiß leider nur nicht die Fundstelle dazu. Müsste morgen im Büro mal nachsehen. Schauch doch sonst mal in einer KostO-Kommentierung bzw. im Streifzug nach.

Im Notariat sind Gebührenvereinbarungen verboten. Deshalb werden ja auch die Kosten des Notars geprüft, und zwar mit einem Nachweis über die erhaltene Zahlung.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

lG
Stephanie
:D
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Lovis
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#3

26.01.2011, 09:19

Hallo Stephanie!

Danke für die Antwort! Ich habe in den Büchern nichts konkretes gefunden; konnte mich aber gestern noch mit einer Kollegin darüber unterhalten. Sie meinte, dass bsp. bei Kenntnis der Überschuldung des Beteiligten aus Kostengründen keine ZV erfolgen muss. Aber wie sieht es bei Beteiligten aus, deren Adresse nicht zu ermitteln ist? Muss man dann regelmäßig versuchen die Adresse zu ermitteln um die Kosten beizutreiben?

Gruß, Ines
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