Vorsorgeregister

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#21

30.01.2010, 15:50

Katzenfisch hat geschrieben:
Hinsichtlich der Registrierungskärtchen dürfen die erst dann abgegeben werden, wenn die Eintragung erfolgt ist. Wenn der Mandant selber meldet, kriegt er die Karte unmittelbar von der Bundesnotarkammer.
Echt, ich hab die immer gleich vom Notar aushändigen lassen. Es wurde aber auch grundsätzlich immer eine Registrierung vorgenommen.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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#22

30.01.2010, 15:50

Katzenfisch hat geschrieben:
Hinsichtlich der Registrierungskärtchen dürfen die erst dann abgegeben werden, wenn die Eintragung erfolgt ist. Wenn der Mandant selber meldet, kriegt er die Karte unmittelbar von der Bundesnotarkammer.
Echt, ich hab die immer gleich vom Notar aushändigen lassen. Es wurde aber auch grundsätzlich immer eine Registrierung vorgenommen.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
Katzenfisch
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#23

01.02.2010, 10:27

Die Aushändigung der ZVR-Card dokumentiert die Tatsache, dass die Eintragung im Vorsorgeregister vorgenommen worden ist. Ergo - Aushändigung erst nach Registrierung.
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amadeus
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#24

01.03.2010, 10:42

danke für die antwort, katzenfisch ;-)
mfg, amadeus
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#25

05.01.2011, 15:58

Ich muss dieses Thema noch einmal aufgreifen. Wir haben früher auch die Eintragung im Register beantragt, als es noch kostenfrei war. Danach ist die Registrierung hier etwas in den Hintergrund geraten. Wir wollen dieses aber jetzt verstärkt wieder aufgreifen, insbesondere bei Einzelpersonen ist die Eintragung ja sicherlich sinnvoll. Allerdings gab es früher in der Literatur den Hinweis, dass der Bevollmächtigte mit der Weitergabe seiner persönlichen Daten auch einverstanden sein musste. Der Vollmachtgeber musste deshalb bei uns immer ein vorbereitetes Formular unterschrieben vom Bevollmächtigten mitbringen. Ist das eigentlich immer noch ein Thema?? Macht Ihr das??
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mrsbloom
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#26

06.01.2011, 11:34

Nein, so ein Formular gibt es lt. Auskunft der BNK nicht mehr. Wir geben die Daten an das ZVR. Der Bevollmächtigte bekommt dann die Eintragungsmitteilung vom ZVR und kann Widerspruch einlegen, sofern er die Erfassung seiner Daten nicht wünscht. In die Urkunde nehmen wir immer mit rein, dass die Vollmachtgeber bestätigen, dass die Bevollmächtigten über die Weitergabe ihrer Daten informiert und damit einverstanden sind.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
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Max Frisch
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