Eigentümergrundschuld Muster

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Jupp03/11

#11

03.11.2010, 11:24

Wenn das Muster von oben genommen wurde und lediglich diese Urkunde dem GBA zum Vollzug vorgelegt wurde, ist m. E. die Beanstandung des Gerichts falsch. Eine Eigentümergrundschuld ist keine Sicherungsgrundschuld.
§ 1193 BGB greift in diesem Fall nicht.
Falls sich jedoch aus dem Anschreiben an das Gericht ergeben sollte, dass eine Abtretung vorgenommen wurde, greift
§ 1193 BGB.
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stef
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#12

03.11.2010, 11:55

Genau so, nichts anderes. Ich habe gerade mit der Rechtspflegerin tel. gesprochen. Sie hat mir auch deine Aussage bestätigt. Wir sollen ihr das aber schriftlich mitteilen, dann würde sie es auch so eintragen. Sie wäre nur davon ausgegangen, dass mal eine Abtretung erfolgen würde. (ist mir zumindest auch noch nicht bekannt)

Ist es also sinnvoll/richtig, die Eintragung so erfolgen zu lassen?
Jupp03/11

#13

03.11.2010, 12:11

Ich würde nichts ändern. Wenn dein Chef unterschreibt, er wisse von einer beabsichtigten Abtretung nichts, mag das schriftlich der Rechtspflegerin mitgeteilt werden, obwohl diese es nicht verlangen kann.
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stef
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#14

04.11.2010, 14:29

Okay, danke Jupp. Ist zwar irgendwie ärgerlich, dass damit nun noch Arbeit und Auslagen verbunden sind, obwohl die gerichtliche Verfügung nicht nötig gewesen wäre, denn ein kurzer Anruf hätte auch genügt. Aber da es nicht unser hiesiges Gericht ist, werde ich das mal so vorbereiten, wie von der Rechtspflegerin gewünscht.
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#15

05.11.2010, 10:02

Meine Chefin möchte nun doch, dass wir die Änderung vornehmen, mit der Begründung, dass mal eine Abtretung erfolgen soll. Aber abtretbar ist sie doch in beiden Fällen, oder was verstehe ich da nicht richtig? Mich wundert es nur, dass sie es dann so beurkundet hat.
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